Bei einer Kontrolle im Gastronomiegewerbe im Unterallgäu haben sieben Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) zwei türkische Staatsangehörige bei der Arbeit angetroffen, obwohl die beiden Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bzw. eines Aufenthaltstitels, der zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, waren.

Die zwei Beschäftigten mussten sofort ihre Tätigkeit beenden. Es wurden Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Eine weitere Person wies sich gegenüber den Beamten mit einem gefälschten ausländischen Personalausweis aus. In diesem Fall leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ein. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700 EUR angeordnet.

Gegen den Inhaber und Betreiber des Imbisslokals wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt geführt, da die türkischen Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Die zuständigen Ausländerbehörden wurden über den Aufgriff informiert.

Bericht: Zoll