Zoll

41 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburgs kontrollierten gemeinsam mit einem Beamten der österreichischen Finanzpolizei kürzlich eine Großbaustelle eines Wohn- und Geschäftsquartiers in Lindau.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 83 auf der Baustelle arbeitende Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften zehn Arbeitgeber und kontrollierten die Echtheit der Ausweise. Die Mehrheit der vorgenannten Arbeitgeber haben ihre Firmensitze in Österreich und Kroatien, weshalb im Rahmen der vorliegenden Entsendung österreichischer und kroatischer Arbeitnehmer nach Deutschland noch weitere Überprüfungen durchgeführt wurden. In mindestens sechs Fällen ergaben sich hierbei Hinweise auf mögliche Verstöße, die weitere Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erfordern.


Foto: Hauptzollamt Augsburg – Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Den Austausch und die gemeinsame Kontrolle initiierte die EU-Börde European Labor Authority (ELA). Ziel ist die Stärkung grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Kampf gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug und Mindestlohnverstößen. Vor dem Einsatz fand ein intensiver Austausch beider Behörden statt.

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Zusatzinformationen:

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, haben verschiedene Regeln bezüglich der Meldung zu beachten. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber die Anmeldungen ihrer nach Deutschland zu entsendenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Hilfe des Meldeportals-Mindestlohn vorab online abgeben.

Das gleiche gilt für Verleiher mit Sitz im Ausland, die einem Entleiher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Beschäftigung in Deutschland überlassen. Das Meldeportal-Mindestlohn kann über www.zoll.de in der Rubrik “Dienste und Datenbanken” oder direkt über www.meldeportal-mindestlohn.de aufgerufen werden.