Die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Regensburg ist auf einem guten Weg. Auf allen drei Zuständigkeitsebenen – Gemeinden, Landkreis Regensburg, Freistaat Bayern – wird engagiert daran gearbeitet, die nach der Fertigstellung des Radverkehrskonzeptes im März 2020 veröffentlichten Maßnahmenempfehlungen zu prüfen und – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – zu realisieren. Dieses Fazit zog die neue Klimaschutzmanagerin des Landkreises Regensburg, Lucia Gareis, bei der Präsentation der aktuellen Zwischenbilanz zum Radverkehrskonzept in der Sitzung des Kreisausschusses am 25. Mai 2023.

Seit der Sachstandsabfrage im Mai letzten Jahres wurden in Baulast des Landkreises zwölf (punktuelle und bauliche Maßnahmen) und in Baulast des Staatlichen Bauamtes zwei weitere Maßnahmen (Neubau Radwege) umgesetzt. Zu den neu gebauten Radwegen im Landkreis zählen etwa der Radweg an der R5 zwischen Rosenhof und Mintraching, der Radweg an der R37 von Sinzing nach Schneckenbach und der Radweg von Wolfsegg nach Hainsacker. Insgesamt sind damit zum aktuellen Sachstand 27 der insgesamt 129 baulichen und punktuellen Maßnahmen in Baulast des Freistaates Bayern und des Landkreises Regensburg aus dem Mobilitätskonzept Radverkehr umgesetzt.

Auch in kommunaler Baulast sind und werden zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Radwegenetzes für den Alltagsradverkehr umgesetzt, oder sind in Planung. Hierbei können die Verbreiterung des Rad- und Fußweges der Donaubrücke in Sinzing sowie der Ausbau des Radwegs entlang der Hauptstraße in Tegernheim als Beispiele genannt werden. Die Gemeinde Tegernheim teilt den Verkehrsraum zu Gunsten des Umweltverbunds, zu dem auch der Radverkehr gehört, neu auf. Für den neuen durchgängigen vom Kfz-Verkehr getrennten Radweg entlang der Hauptstraße fallen 20 PKW-Stellplätze weg. Die Verbesserung des Radwegenetzes in Tegernheim hat dabei auch unmittelbare Verbesserungen etwa für die benachbarte Gemeinde Donaustauf zur Folge. Insgesamt wird bei der Bearbeitung aller im Konzept genannten Maßnahmenempfehlungen durch die beteiligten Akteure eine Umsetzung bis 2030 angestrebt.

Landrätin Tanja Schweiger sagt dazu: „Die gute Entwicklung bei der Umsetzung des Radverkehrskonzepts bestätigt die gute konzeptionelle Vorarbeit und den breiten Beratungsansatz bei der Konzepterstellung. Alle Verbände, Vereine, Behörden und Interessensgruppen einzubinden und an einen Tisch zu bringen, hat für eine hohe Akzeptanz gesorgt und die gemeinsame Überzeugung entstehen lassen, die Radmobilität im Landkreis mit Hochdruck voranzubringen. Durch den Landkreis Regensburg und den Freistaat Bayern konnten nach nur drei Jahren bereits 51 Prozent der Maßnahmen in deren Verantwortungsbereich bearbeitet und zwölf Prozent bereits vollständig umgesetzt werden.“

Zertifizierung Fahrradfreundlicher Landkreis

Desweiteren berichtete Lucia Gareis über den aktuellen Stand zur beabsichtigten Zertifizierung des Landkreises Regensburg als „Fahrradfreundlicher Landkreis“ durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK). Der erste Schritt auf dem Weg zur Zertifizierung sei die Vorbereisung durch eine Bewertungskommission. Diese besteht aus einem/einer Vertreter/in der AGFK Bayern, einem/einer Vertreter/in aus dem Sachgebiet Radverkehr und Nahmobilität des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie einem/einer Vertreter/in des ADFC Landesverbandes Bayern. Zusätzlich sollten, wenn möglich, Vertreterinnen oder Vertreter folgender Personengruppen aus der Region präsent sein: Fachleute aus der Verwaltung (Tiefbauamt, Verkehrsbehörde, der/die Radverkehrsbeauftragte), der Polizei, der örtlichen Verkehrswacht, dem Staatlichen Bauamt sowie vom lokalen ADFC Kreisverband.

Als Termin für die Vorbereisung des Landkreises sei der 25. September 2023 vorgesehen. Nach erfolgreicher Vorbereisung werde der Landkreis dem Vorstand der AGFK als Mitglied vorgeschlagen. Bei Zustimmung des Vorstandes erhalte der Landkreis das Aufnahmeschreiben als vorläufiges Mitglied und könne dann alle Vorteile der AGFK Bayern nutzen. Ab diesem Zeitpunkt habe der Landkreis vier Jahre Zeit, um die Aufnahmekriterien des Vereins zu erfüllen und eine sogenannte Hauptbereisung durchzuführen. Bei einer positiven Hauptbereisung werde dem Landkreis für sieben Jahre die Auszeichnung als „Fahrradfreundlicher Landkreis in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verliehen.

Radverkehrsnetz Bayern

Zum Thema „Radverkehrsnetz Bayern“ stellte Lucia Gareis fest, dass nach erneuter Zusendung des Netzentwurfs für das Radverkehrsnetz Bayern, in Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, weitere regionale Streckenvorschläge des Landkreises Regensburg mit in die bayernweite Netzplanung aufgenommen werden konnten. Im Zuge der Ausweisung des Radverkehrsnetzes Bayern sei eine flächendeckende Beschilderung des darin enthaltenen Streckennetzes vorgesehen. Dem Landkreis Regensburg wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zugesichert, dass die Beschilderungsmaßnahmen im Landkreis Regensburg als einem der ersten Landkreise umgesetzt werden. Nach Auffassung der Verwaltung biete es sich in diesem Zuge an, auch die Alltagsradwege des landkreisweiten Radverkehrskonzepts, welche nicht Bestandteil des bayernweiten Netzes sind, entsprechend zu beschildern.

Da das Radwegenetz Bayern ausschließlich die Verbindungen zwischen den Rathäusern der Gemeinden berücksichtigt, besteht aus Sicht des Landkreises weiterer Handlungsbedarf zur Ergänzung des Landesnetzes, um auch die tatsächlichen Alltagswege (Haltepunkte, Busknoten, kurze Verbindungen in den nächsthöheren zentralen Ort) entsprechend zu beschildern. Das Radverkehrsmanagement prüfe gerade die Möglichkeiten der Beschaffung von Fördergeldern zur Umsetzung eines Beschilderungskonzeptes für den Alltagsradverkehr im Landkreis ergänzend zu den Landesplanungen.

Hinweis auf Förderprogramme

Weiter informierte Lucia Gareis über die aktuellen Programme zur Förderung der Radinfrastruktur: Seit Ende Januar 2021 können Länder und Gemeinden Bundesmittel vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ihre Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort einsetzen. Das BMDV hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt. Ursprünglich standen zunächst bis zum Jahr 2023 rund 657 Millionen Euro aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zur Verfügung. Mit dem Haushalt 2022 sind die Mittel für das Programm deutlich aufgestockt worden u. a. einmalig in Höhe von 301,5 Millionen Euro aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022. Mit den ebenfalls im Haushalt 2022 enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023/2024 wurde auch ein erster wichtiger Schritt in Richtung Verstetigung des Sonderprogramms beschlossen. Insgesamt stehen nun rund 1,04 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2024 bereit. Für das Jahr 2023 stehen erneut Mittel zur Verfügung. Anträge können ab sofort bei der Regierung der Oberpfalz gestellt werden.

Die Finanzhilfen können insbesondere eingesetzt werden für:

  • Neu, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und des benötigten Grunderwerbs von straßenbegleitenden, baulich getrennten, eigenständigen Radwegen (auch Radschutzstreifen), Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder -unterführungen sowie Knotenpunkte
  • Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter für Fahrräder und Lastenräder: Abstellanlagen, Fahrradparkhäuser an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr (Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr)
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) unter Berücksichtigung der Verknüpfung mit anderen Mobilitätsformen, insbesondere dem Fußverkehr

Gefördert wird ausschließlich der Neu, Um- und Ausbau (keine Sanierung) asphaltierter Radwege. In einigen Fällen wird eine Asphaltierung – auch für den Alltagsradverkehr – gegebenenfalls auch nur im ersten Schritt, als zusätzliche Versiegelung der Landschaft negativ bewertet. Häufig ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verbindungsqualität, des Potenzials und der Beschaffenheit des Weges über den Ausbau der Strecke zu entscheiden.

Deshalb hat das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ein neues Förderprogramm für Radwege geschaffen. Seit 1. März kann auch der Bau von selbstständigen, also unabhängig von der Straße verlaufenden Geh- und Radwegen gefördert werden, ohne dass besondere Härte finanzieller oder baulicher Art vorliegen muss. Somit können künftig auch öffentliche Feld- oder Waldwege mit Bedeutung für den Radverkehr über das Gemeindefinanzierungsgesetz (BayGVFG) gefördert werden.

Grundsätzlich förderfähig sind Geh- und Radwege sowie öffentliche Feld- und Waldwege, wenn sie eine Bedeutung für den alltäglichen Berufs- und Pendelverkehr mit dem Fahrrad haben und nicht ausschließlich dem touristischen Radverkehr dienen. Zudem sollen sie verkehrswichtig für den Radverkehr vor Ort sein. Bewertungskriterien sind hierbei beispielsweise die prognostizierte Verkehrsbelastung, die Lage in einem Radverkehrsnetz, die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder die Verbesserung der Schulwegsicherheit.

Schwerpunkt der Radwegeförderung nach BayGVFG war bislang der Ausbau von Radwegen entlang von Kommunalstraßen, also sogenannte unselbständige Radwege. Mit den beiden neuen Fördertatbeständen forciert der Freistaat nun zusätzlich den flächendeckenden Ausbau der Radnetze in Bayern. Die Kommunen können dadurch auch beim Bau selbstständiger Radwege oder dem radverkehrsgerechten Ausbau vorhandener Wege mit Unterstützung rechnen.

Bericht: Landratsamt Regensburg