Am Wochenende (12.-14. Mai) gingen den Zivilfahndern der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vier gesuchte Straftäter ins Netz. Sie wurden mittels Haftbefehl gesucht. Insgesamt konnten die Beamten 13.816,99 Euro offene Justizschulden einkassieren.

Am Freitag erwischten die Fahnder in Waidhaus einen 22-jährigen Moldauer bei der Einreise nach Deutschland. Er wurde im Juli 2022 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.137,50 Euro verurteilt. Da er sich der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe und der Zahlung seiner Schulden bisher entzogen hatte, musste er nun bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus den Geldbeutel öffnen. Der 22-Jährige bezahlte die Geldstrafe und konnte somit seine Reise fortsetzen.

In Zusammenarbeit mit der Bundeszollverwaltung Waidhaus konnte am Samstagmorgen ein weiterer Haftbefehl vollstreckt werden. Ein 23-jähriger Rumäne wurde in Waidhaus kontrolliert und musste tief in die Tasche greifen. Der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut betitelte die Justizschulden des jungen Rumänen auf 7.724,49 Euro. Dieser Betrag war Ausfluss eines Gerichtsurteils des Amtsgerichts Erding im November 2022.

Der 23-Jährige konnte zwar seine Schulden an der örtlichen Dienststelle der Bundespolizei bezahlen, seine Reise aber dennoch nicht fortsetzen. Bei ihm wurde zusätzlich eine dreijährige Wiedereinreisesperre des Ausländeramts Erding wegen unerlaubter Einreise festgestellt. Da er straffällig wurde, verwirkte er sein europäisches Freizügigkeitsrecht und wurde nach Rücksprache mit allen beteiligten Behörden nach Tschechien zurückgeschoben.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag konnten die Waidhauser Beamten das Fahndungswochenende mit der Feststellung zweier Georgier abschließen. Die beiden Männer im Alter von 23 und 24 Jahren waren Insassen eines Fernreisebusses mit der Route von Prag nach München. Das dies nicht ihre erste gemeinsame Reise war, zeigte der nahezu lesegleiche Haftbefehl der beiden Busreisenden. Das Amtsgereicht Dachau verurteilte sie wegen unerlaubtem Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitels im August 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 2.477,50 Euro. Der durch die Staatsanwaltschaft München II erlassene Haftbefehl wurde nun durch die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstreckt. Beide Männer zahlten bereitwillig ihre Justizschulden und konnten somit der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.

Bericht der Bundespolizei Waidhaus