Pfefferspray und Drogen am Steuer bei Sinzing
Autobahn – Die Autobahnpolizei führte gestern, am Mittwoch, den 1. Oktober 2025, umfangreiche Kontrollen im Bereich der Anschlussstelle Sinzing (A3) durch und stellte dabei mehrere gravierende Verstöße fest.
Gegen 15:20 Uhr geriet zunächst ein 41-jähriger slowakischer Fahrzeugführer auf dem Parkplatz Erlgrund-Nord ins Visier der Beamten. Bei der Überprüfung fanden die Polizisten im Rucksack des Mannes ein zugriffsbereites Pfefferspray. Da dies einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt, wurde das Reizstoffsprühgerät umgehend sichergestellt. Da der Slowake keinen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, musste er einen Zustellungsbevollmächtigten für das eingeleitete Verfahren benennen.
Knapp zwei Stunden später, gegen 17:00 Uhr, wurde an der Anschlussstelle Sinzing ein 34-jähriger bulgarischer Fahrer kontrolliert. Die Polizisten bemerkten drogentypische Ausfallerscheinungen und ließen einen Vortest durchführen. Dieser verlief positiv auf die Substanzen THC und Kokain. Daraufhin wurde die Weiterfahrt sofort untersagt und eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Zudem stellten die Beamten bei der 38-jährigen niederländischen Beifahrerin eine Fahndungsnotierung fest.

Autobahn – Verdacht auf gewerbsmäßige Cyber-Kriminalität
Der intensivste Fall des Kontrolltages ereignete sich nur drei Stunden später, als an der gleichen Örtlichkeit ein Pkw mit deutscher Zulassung gestoppt wurde. Bei dem 29-jährigen syrischen Fahrer stießen die Beamten in dessen mitgeführten Sachen auf eine auffällige Menge an technischen Geräten.
Sichergestellt wurden unter anderem diverse Minikameras, ein mobiles WiFi und mehrere Mobiltelefone. Aufgrund der Gesamtheit der aufgefundenen Gegenstände ergaben sich Hinweise auf eine gewerbsmäßige Begehung von Straftaten.
Nach Rücksprache mit der Jour-Staatsanwaltschaft wurden sowohl die Mobiltelefone als auch ein Laptop des Fahrers sichergestellt. Gegen den 29-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) eingeleitet.