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Ab 04.10.2021 Testungen nur noch für bestimmte Personenkreise

Bericht: Landratsamt und Stadt Weiden

Lkr. NEW/Weiden.  Das gemeinsam betriebene, kommunale Testzentrum am Festplatz in Weiden wechselt ab Montag, den 04. Oktober den Betreiber und wird fortan von der SYNLAB MVZ Weiden GmbH betrieben. Das Testverfahren bleibt gleich es werden weiterhin PCRTestungen durchgeführt. Jedoch schränkt sich der Personenkreis ein, der sich kostenlos auf COVID19 testen lassen kann.

Hintergrund der Änderung ist die Umstellung auf eine andere Rechtsgrundlage, nach welcher die Testungen durchgeführt werden. Damit entfallen auch die sogenannten JedermannTestungen, also die Möglichkeit, dass sich alle asymptomatischen Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns kostenlos testen lassen können. Symptomatische Personen sind ohnehin von einer Testung ausgeschlossen. Diese Personen müssen sich wie bisher auch, an ihren Hausarzt wenden.

Im gemeinsamen Testzentrum WeidenNeustadt am Festplatz in der ConradRöntgenStraße erhalten ab dem 04.10.2021 nur noch Personen einen kostenlosen Coronatest, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Kontaktperson (festgestellt vom Arzt oder Gesundheitsamt)

Kontaktperson (nach einer Meldung der CoronaWarnApp)

Bestätigungstestung (nach positivem Testergebnis gem. § 4b Testverordnung TestV)


Personen, die lediglich einen negativen Testnachweis aufgrund beispielsweise der 3GRegel benötigen, werden im Testzentrum nicht mehr getestet. Für diese Bürgerinnen und Bürger besteht aber weiterhin die Möglichkeit, sich an einen der zahlreichen Anbieter von Schnelltests in der Stadt Weiden und im Landkreis Neustadt/WN zu wenden.


Unter
https://www.neustadt.de/landkreisaktuelles/coronavirus/covid19testmoeglichkeiten/ informiert das Landratsamt über die bestehenden CoronaTestmöglichkeiten.

Jedoch werden auch diese Testmöglichkeiten ab dem 11.Oktober 2021, wie von der Bayerischen Staatsregierung angekündigt, bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr kostenlos sein.


Folgende Unterlagen müssen mitgebracht / vorgelegt werden:


Für eine Testung als Kontaktperson (§ 2 Testverordnung TestV):


Bestätigung über die Feststellung als Kontaktperson durch einen Arzt oder

das Gesundheitsamt

oder
Meldung der CoronaWarnApp mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko


Für eine Bestätigungstestung (§ 4b Testverordnung TestV):


Vorlage des positiven Testergebnisses


Um Missbrauch durch Unberechtigte zu vermeiden, wird von allen Testpersonen die Vorlage
eines amtlichen Lichtbildausweises verlangt.

Öffnungszeiten:


Mo., Mi., Fr.;
08:00 16:00 Uhr
Di., Do.;
11:00 19:00 Uhr
Sa., So. und Feiertage: geschlossen


Testverfahren:


PCRLabortests

(Schnelltests werden nicht durchgeführt!)


Anmeldung:


Die genauen Einzelheiten zur Anmeldung sind noch in Klärung und werden, sobald diese vollständig ausgearbeitet sind, umgehend unter
www.neustadt.de bekannt gegeben.