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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Bericht: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft / Bild: Symbolbild

In Deutschland sind Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg und Sachsen aufgetreten. Ein erster Fall der für Menschen ungefährlichen Tierseuche war im September 2020 im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden. Weitere Fälle in Brandenburg und Sachsen folgten.

Ein erster ASP-Fall war am 10. September bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden. Bundesministerin Julia Klöckner hatte am selben Tag über den ersten Fall informiert, nachdem das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, eine entsprechende Probe positiv auf das Virus der ASP getestet hatte.

Die Ministerin betonte:

  • die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich.
  • auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminierten Fleisch geht keine Gefahr für die Gesundheit aus.
  • für Schweine ist die ASP allerdings in jedem Fall tödlich.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft …

  • steht im engen Austausch mit Brandenburg und Sachsen
  • hat den Zentralen Krisenstab Tierseuchen auf Ebene der Amtschefs aktiviert
  • steht in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission und
  • ist im Austausch mit handelsrelevanten Drittländern, um soweit möglich den Export aus ASP freien Gebieten aufrecht zu erhalten.

Umfangreiche Präventions- und Aufklärungsarbeit durch das BMEL

Bereits im Vorfeld des Ausbruchs der ASP hatte das BMEL neben umfangreicher Präventions- und Aufklärungsarbeit, Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. Es hat mit Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz dafür gesorgt, dass die zuständigen Behörden im Ausbruchsfall folgende Anordnungen treffen können:

  • Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete.
  • Absperrung eines bestimmenden Gebietes.
  • Beschränkungen oder Verbote der Jagd.
  • Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, um eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden.
  • Anlegen von Jagdschneisen und die vermehrte Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren.
  • Möglichkeit, dass gegebenenfalls Dritte (z.B. Forstbeamte oder Berufsjäger) beauftragt werden können, eine verstärkte Bejagung durchzuführen.