Meldungen:
Amberg

Dieb konnte gestellt werden
In der Nacht von Mittwoch (06.11.) auf Donnerstag (07.11.) löste zweimal der Bewegungsmelder einer Kamera aus. Der 41-jährige Hirschauer konnte durch seine Kameraüberwachung eine unbekannte Person mit einer Taschenlampe in seinem Carport erkennen. Außerdem konnte der Hirschauer erkennen, dass diese Person mit einem weißen Auto unterwegs war. Die eingesetzte Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Amberg konnte das Auto ausfindig machen und kontrollieren. Im Auto befand sich diverses Diebesgut, wie Fahrradteile und Werkzeuge. Der Mann wurde zunächst vorläufig festgenommen und das Diebesgut sichergestellt. Mögliche Geschädigte wurden bereits kontaktiert und es konnte schon ein Teil des Diebesgutes eindeutig zugeordnet werden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Feuerwerksartikel entwendet
Am Mittwochnachmittag (06.11.) haben zwei unbekannte Täter Feuerwerksartikel aus einem Verbrauchermarkt gestohlen. Zeugen haben dies beobachtet und sofort die Polizei verständigt. Einer der Täter konnte aufgrund der Täterbeschreibung im Rahmen der Fahndung durch die eingesetzten Polizeibeamten festgestellt und kontrolliert werden. In seinem Rucksack befanden sich die gestohlenen Feuerwerksartikel. Der Dieb wurde mit auf die Dienststelle genommen, da seine Identität vor Ort nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Nachdem die Identität geklärt werden konnte, wurde er entlassen. Der zweite Täter wurde durch die erfolgten Ermittlungen bekannt. Ein Ermittlungsverfahren bezüglich des Diebstahls wurde eingeleitet.
Falsche Freundschaft
Eine 71-Jährige lernte im Internet einen Mann kennen und schrieb über mehrere Monate mit diesem. Nach geraumer Zeit bat der Mann die 71-Jährige, ihm Zahlungskarten für sein Handy zuzusenden. Dieser Bitte kam sie um die zehnmal nach. Der Mann wollte dann nach Deutschland kommen, gab aber an bei der Fahrt einen Unfall gehabt zu haben. Zu einer weiteren Geldforderung kam es nicht, der 71-Jährigen wurde nahegelegt, den Kontakt abzubrechen. Es entstand ein Vermögensschaden von 250 Euro. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Bevorrechtigtes Auto übersehen
Am Mittwochmorgen (06.11.) bog die 69-jährige Ambergerin mit ihrem Auto von der Sandstraße nach links in die Schlachthausstraße ab. Bei ihrem Abbiegevorgang übersah sie den bevorrechtigten 77-Jährigen mit seinem Auto. Es wurde niemand verletzt, es entstand ein Sachschaden in Höhe von 7.500 Euro.
Ebenfalls Mittwochmorgen (06.11) gegen 7 Uhr befuhr der 35-jährige Amberger mit seinem Auto die Raigeringer Straße stadtauswärts und wollte nach links in die Marienstraße abbiegen. Zeitgleich befuhr die 25-jährige Ambergerin die Raigeringer Straße stadteinwärts. Der 35-jährige Amberger übersah bei seinem Abbiegevorgang die bevorrechtigte 25-Jährige. Es kam zum Zusammenstoß, es wurde niemand verletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro.
Geschwindigkeitsmessungen
Am 06.11.2024 führte die Verkehrspolizei Amberg in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr im Bereich Wackersdorf auf der Kreisstraße SAD 9 bei erlaubten 70 km/h eine Geschwindigkeitsmessung durch. Hierbei kam es zu 20 Beanstandungen, wobei 2 im Bereich einer Verwarnung und 18 im Anzeigenbereich lagen. Insgesamt gab es bei dieser Messung 2 Fahrverbote. Trauriger Höchstwert bei dieser Messung war ein Pkw, welcher mit 116 km/h gemessen wurde. Den Fahrer dieses Pkw erwartet nun ein Bußgeld von 320 €, 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Am 06.11.2024 führte die Verkehrspolizei Amberg von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr auf der B 85 zwischen Amberg und Sulzbach-Rosenberg eine Geschwindigkeitsmessung durch. Im Bereich der Messstelle beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Im Zeitraum der Messung kam es zu insgesamt 36 Beanstandungen, wovon 17 im Bereich einer Verwarnung und 19 im Anzeigenbereich. Negativer Spitzenreiter an diesem Nachmittag war ein Pkw, welcher mit 149 km/h gemessen wurde. Den Fahrer dieses Pkw erwartet jetzt ein Bußgeld in Höhe 320 €, 2 Punkte in der „Verkehrssünderdatei in Flensburg“, sowie ein einmonatiges Fahrverbot.