Autobahn

Am Montag, 25.03.2024 gegen 13:15 Uhr fuhr ein 29 jähriger ukrainischer Berufskraftfahrer mit seinem 3,5 t Kleintransporter mit Planenaufbau am Parkplatz Schlossberg West in Fahrtrichtung Holledau von der Autobahn A93 ab, um eine Pausenzeit einzuhalten. Hierbei steuerte er seinen Lkw in Richtung der Pkw Parklätze. Als der Mann den Irrtum bemerkte und eigentlich bei den LKW Parklätzen halten wollte, setzte er seinen Transporter kurzerhand zurück.

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Dabei  übersah er einen bereits hinter ihm befindlichen Pkw Audi A3, welcher ebenfalls die dortigen Pkw Parklätze am Rastplatz anfahren wollte. Hierbei kam es folglich zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Die 47 jährige Frau aus dem südöstlichen Niedersachsen hatte ihren Pkw bereits zum Stillstand gebracht, als der Lkw Fahrer mit seinem Heck gegen die Frontpartie des Audi krachte. Hierbei entstand nicht unerheblicher Sachschaden.

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Symbolbild Polizei

Durch den ruckartigen Anstoß klagte die Frau anschließend über Schmerzen im Rückenbereich. Aufgrund der Tatsache, dass es sich auf dem befahrbaren Verkehrsgrund des Rastplatzes am Schlossberg, rechtlich um eine Nebenfahrbahn der Autobahn handelt, musste von den aufnehmenden Beamten der Autobahnpolizeistation Schwandorf nach Würdigung der Staatsanwaltschaft Amberg neben der fahrlässigen Körperverletztung im Straßenverkehr, von einem versuchten Verkehrsdelikt der Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund Rückwärtsfahren im Bereich einer Autobahn, im Rahmen der qualifizierten Verkehrsunfallaufnahme, ausgegangen werden.

Der ukrainische Fahrer des polnischen Speditionsfirma musste vor Ort eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Der beschädigte Audi war aufgrund des Frontschadens nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf ca. 10.000 Euro.