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Bundespolizei Bayern: Meldungen am 04.03.2025

Bundespolizei

Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichem „Bahn-Surfen“

Drei Jugendliche, die am Sonntag (2. März) auf einer S-Bahn-Kupplung von Altenerding nach Erding surften, wurden von der Bundespolizei belehrt. Die Bundespolizei warnt vor diesem lebensgefährlichen Unfug.

* Kein „Faschingszug“:

Das Wort „Faschingszug“ müssen drei Jugendliche im Alter von 17 bis 21 Jahren am Sonntagnachmittag (2. März) deutlich missverstanden haben.

Ein Reisender beobachtete gegen 15:45 Uhr, wie sich in Altenerding drei Personen auf eine Kupplung einer S-Bahn begaben und außen am Wagen der S2 „surften“ und informierte die Polizei.

Die beiden 17-Jährigen aus Spanien und den Niederlanden sowie der 21-jährige Deutsche konnten nach dem nächsten Halt im Bahnhof Erding bei Fahndungsmaßnahmen der Landespolizei gestellt werden. Da nicht auszuschließen war, dass die drei Jugendlichen unterwegs abgestiegen oder gar verunfallt waren, fuhren S-Bahnen auf Sicht. Dadurch kam es zu geringen betrieblichen Verzögerungen. Da der Triebfahrzeugführer davon nichts mitbekam, wurde auch keine Schnellbremsung eingeleitet. Die Bundespolizei hat Ordnungswidrigkeiten-Ermittlungen wegen verbotswidrigen Verhaltens auf Bahngebiet eingeleitet und setzte die Erziehungsberechtigten in Kenntnis und führte zudem Gefährderansprachen durch.

** DB-/Prüfdienstmitarbeiter attackiert:

In zwei unterschiedlichen Fällen wurden am Sonntag (2. März) DB- bzw. Prüfdienstmitarbeiter bei Fahrscheinkontrollen attackiert. Ein 55-jähriger Deutscher wurde von einer Zugbegleiterin im RE 72 vor Geltendorf kontrolliert. Er konnte keinen Fahrschein vorweisen, händigte zur Erstellung einer Fahrscheinnachlösung seinen Personalausweis aus. Über das „Verhängen“ der 60-EUR-Nacherhebung reagierte er äußerst verärgert, beleidigte drei DB-Mitarbeiter und drohte ihnen zudem Gewalt an. Dann flüchtete der bislang mit Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung Getretene. Aufgrund der Personalausweisdaten konnte er jedoch ermittelt werden. Gegen den in Lindau Wohnenden wird von der Bundespolizei wegen Erschleichens von Leistungen, Beleidigung und Bedrohung ermittelt.

Im anderen Fall wurden am Sonntag (2. März) kurz vor acht Uhr vier Reisende in einer S-Bahn (vor dem Haltepunkt Englschalking) kontrolliert. Während zwei Reisende ein Ticket vorlegten, hatten zwei keinen Fahrschein. Bei der Ausstellung der Fahrpreisnacherhebung kam es zum Streit. Am Bahnsteig in Englschalking schlugen drei der Kontrollierten auf die beiden Prüfdienstmitarbeiter ein. Zudem wurde ein Stein, der sein Ziel verfehlte, in Richtung der DB-Mitarbeiter geworfen. Die Täter flüchteten unerkannt. Jetzt versucht die Bundespolizei ihnen anhand gesicherter Videobilder habhaft zu werden. Die beiden Kontrolleure waren nicht verletzt, konnten ihren Dienst fortsetzen.

Bundespolizei Regensburg
Symbolbild der Bundespolizei

Zwei Haftbefehle bei Grenzkontrollen festgestellt

Die Rosenheimer Bundespolizei hat von Samstag auf Sonntag (1./2. März) die Reise von zwei Rumänen unterbrochen. Beide wurden bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn bei Kiefersfelden festgenommen. Einen der Männer brachten Bundespolizisten ins Gefängnis, der andere konnte seine Reise fortsetzen.

Am frühen Samstagmorgen kontrollierten die Bundespolizisten an der A93 zunächst einen rumänischen Businsassen. Bei der Überprüfung seiner Personalien schlug der Polizeicomputer Alarm. Das Amtsgericht Rosenheim hatte den Mann wegen Körperverletzung mit einer Geldstrafe belegt. Der 50-Jährige konnte seine Justizschulden in Höhe von rund 4.900 Euro nicht begleichen. Ersatzweise muss er deshalb knapp vier Monate in der Justizvollzugsanstalt Bernau verbringen.

Eine Geldstrafe von rund 2.500 Euro einschließlich Verfahrenskosten hatte ein 29-jähriger Rumäne laut Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig wegen Diebstahls zu entrichten. Das stellten die Beamten der Rosenheimer Bundespolizei bei der Überprüfung seiner Personalien als Insasse eines in Rumänien zugelassenen Fahrzeugs fest. Nachdem er seine Justizschulden beglichen hatte, konnte der rumänische Staatsangehörige seine Fahrt fortsetzen.