Bundespolizei

Neue Kenntnisse zu einer gefährlichen Körperverletzung

In einer Pressemitteilung vom 12. Februar 2025 hatte die Bundespolizeiinspektion Nürnberg über eine gefährliche Körperverletzung am Bahnhof Augsburg-Oberhausen berichtet (siehe Anhang). Die ersten Ermittlungsergebnisse zeigen ein etwas anderes Bild des Geschehens als ursprünglich berichtet:

Montagabend (10. Februar) gegen 19:45 Uhr bedrohte ein 20-jähriger Deutscher am Bahnhof Augsburg-Oberhausen einen unbekannten Reisenden. Der Mann schubste den Unbekannten mehrfach, packte ihn im weiteren Verlauf an seiner Oberbekleidung, worauf beide zu Boden gingen. Der Angegriffene schlug daraufhin mehrmals auf den 20-Jährigen ein. Dieser ließ von dem Unbekannten ab und begab sich in die einfahrenden Bayerische Regionalbahn. Hier sprach er die Zugbegleiterin an und teilte den Sachverhalt wie in der ersten Pressemitteilung vom 12. Februar geschildert, mit.

Der Unbekannte konnte mit der RB 86 vom Tatort in Richtung Dinkelscherben weiterreisen. Dank der Aussage eines mitreisenden Zeugen konnte ermittelt werden, dass der unbekannte Geschädigte und zugleich Beschuldigter in Dinkelscherben die Bahn verließ.

Aufgrund der neu gewonnenen Erkenntnisse ermittelt die Bundespolizei nun gegen beide Männer wegen Körperverletzung. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Nürnberg unter der Rufnummer 0911 205551-0 oder bpoli.nuernberg@polizei.bund.de entgegen.

Bundespolizei Schleusung

Busreisende unerlaubt eingereist und von Justizbehörden gesucht

Am Mittwoch und Donnerstag (19./20. Februar) hat die Bundespolizei zwei per Haftbefehl gesuchte Fernbuspassagiere hinter Gitter gebracht. Außerdem war dem italienischen Straftäter bereits vor Jahren die EU-Freizügigkeit entzogen worden. Der Georgier hielt sich bereits länger als erlaubt im Schengenraum auf.

In der Nacht auf Donnerstag (20. Februar) kontrollierten Lindauer Bundespolizisten auf dem Kontrollplatz Sigmarszell (BAB 96) in einem Fernreisebus (Mailand-Bialystok) einen italienischen Fahrgast. Die Beamten fanden bei der Fahndungsüberprüfung heraus, dass gegen den 49-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden vorlag. Der Mann war Anfang 2013 unter anderem wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und schließlich noch vor Beendigung der Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben worden. Mit seiner Wiedereinreise erwartet den Straftäter nun noch eine Restfreiheitsstrafe von 100 Tagen.

Die Bundespolizisten recherchierten weiterhin, dass der Italiener seit seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2009 mehrmals straffällig geworden war. Die Ausländerbehörde München erkannte dem Italiener deswegen 2013 die Freizügigkeit als Unionsbürger ab und belegte ihn mit einem bis Februar 2028 gültigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Dementsprechend zeigten die Bundespolizisten den Verhafteten wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an. Noch am Vormittag brachten die Beamten den Italiener in die Justizvollzugsanstalt Kempten und informierten das zuständige Ausländeramt über den Fall.

Bereits am Dienstagnachmittag (18. Februar) hatten Bundespolizisten die Reise eines georgischen Staatsbürgers am Grenzübergang Ziegelhaus beendet. Die Beamten fanden heraus, dass der 66-Jährige, der in einem Fernbus (Mailand-München) unterwegs war, seine erlaubte dreimonatige visafreie Aufenthaltsdauer im Schengenraum bereits über eineinhalb Monate überschritten hatte. Außerdem stellten die Bundespolizisten bei der Fahndungsüberprüfung fest, dass der Georgier bereits seit 2021 per Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Körperverletzung gesucht wurde.

Da der Mann seine Justizschulden in Höhe von 400 Euro nicht begleichen konnte, musste er am Mittwochnachmittag eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten antreten. Die Bundespolizisten zeigten den Verhafteten zudem wegen unerlaubter Einreise an. In Anschluss an die Haft wird der Georgier auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückgewiesen.