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Bundespolizei Bayern: Meldungen am 27.07.2025

Gestern Nachmittag hat ein 20-jähriger Deutscher mit seinem E-Scooter im Bereich des Bahnhofs Lauingen a.d. Donau die Gleise überquert. Ein herannahender Zug erfasste den Mann trotz eingeleiteter Schnellbremsung. Der Gleisüberquerer liegt mit Verletzungen im Krankenhaus. Die Bundespolizei ermittelt.

Am Mittwochnachmittag (24.Juli) gegen 17 Uhr begab sich ein 20-Jähriger aus bislang unbekannten Gründen mit seinem E-Scooter in den Gleisbereich. Trotz Achtungspfiff und eingeleiteter Schnellbremsung erfasste der mit circa 250 Reisenden besetzte Euro City-Zug 112 den Mann. Ein Rettungsdienst brachte den Verletzten zur weiteren Behandlung in eine Klinik. Weitere Personen wurden bei dem Vorfall nicht verletzt. Die Strecke war für 90 Minuten gesperrt. Gegen den Deutschen hat die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den lebensgefährlichen Gefahren im Gleisbereich: Züge nähern sich nahezu lautlos und haben einen langen Bremsweg! Züge können nicht ausweichen! Auch nach Verlassen des Gleisbereichs besteht durch die Sogwirkung Lebensgefahr! Keine Abkürzung ist es wert, sein Leben aufs Spiel zu setzen! Nutzen Sie sichere Wege und Bahnübergänge! Bleiben Sie an Bahnübergängen bei geschlossenen Schranken und Rotlicht stehen! Weitere Hinweise zum Verhalten auf Bahnanlagen sind unter www.bundespolizei.de einsehbar.


Bundespolizei Spuckattacke

Die Bundespolizei hat am Freitag (25. Juli) einen angeblich palästinensischen Zugreisenden nach unfreiwilliger Reiseunterbrechung am Rosenheimer Bahnhof mit einem Strafbefehl und zwei Anzeigen im Gepäck nach Österreich zurückgewiesen. Hieran änderte auch sein Wunsch, in Deutschland Asyl zu erhalten, nichts.

Rosenheimer Bundespolizisten unterzogen den Mann in einem Zug aus Italien einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Er gab an, Palästinenser zu sein, ausweisen konnte er sich allerdings nicht. Auch über eine Fahrkarte, die er für seine Zugreise in Richtung München benötigt hätte, verfügte er nicht. Nach Ankunft am Bahnhof in Rosenheim wurde er aufgefordert, den Zug zu verlassen. Er musste den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. Mithilfe seiner Fingerabdrücke konnte ermittelt werden, dass er entgegen seiner Angaben tatsächlich aus Syrien stammt und der Justiz in Deutschland nicht unbekannt ist.

Störung des öffentlichen Friedens durch Mordandrohung

Wie sich herausstellte, suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach dem 41-Jährigen, da ihm ein Strafbefehl mit letztmaliger Zahlungsaufforderung zu eröffnen sei. Demnach hatte er seit Ende 2023 wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung eines Mordes eine Geldstrafe und Verfahrenskosten von insgesamt knapp 1.000 Euro zu entrichten. Sollte er nicht innerhalb von 14 Tagen seine Justizschulden beglichen haben, so droht ihm unmittelbar ein rund dreimonatiger Freiheitsentzug. Der eröffnete Strafbefehl wurde ihm ausgehändigt. Zahlen konnte er die geforderte Summe nicht.

Einreiseverweigerung trotz Asylgesuchs

Aufgrund der vorausgegangenen Einreise mit dem Zug ohne Fahrschein und ohne Papiere wurde er wegen Leistungserschleichung und versuchter illegaler Einreise angezeigt. Als sich abzeichnete, dass ihm der Aufenthalt in Bundesrepublik verwehrt werden würde, fiel ihm ein, um Asyl nachsuchen zu wollen. Dies änderte jedoch nichts an der Entscheidung der Rosenheimer Bundespolizei, den Mann nach Österreich zurückzuweisen. Die polizeilichen Recherchen hatten ohnehin ergeben, dass die ehemals für ihn zuständige Ausländerbehörde in Baden-Württemberg gegen ihn ein Aufenthaltsverbot bis ins Jahr 2031 verhängt hatte. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen musste er das Land in Richtung Österreich verlassen.