Bundespolizei
Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle/ Vier Einreisen enden am Wochenende im Gefängnis
Bundespolizei – Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende (30. Mai – 01. Juni) sechs mit Haftbefehlen gesuchte Personen festgenommen. Für fünf der Gesuchten endete die Reise mit dem Gang ins Gefängnis.
Am Freitagmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen aus Österreich ankommenden Zug am Bahnhof Freilassing. Bei der Überprüfung eines 22-jährigen Slowaken stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart den 22-Jährigen zur Festnahme ausgeschrieben hat. Noch knapp acht Monate hat er hinter Gittern zu verbüßen. Anschließend erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Auch für einen 59-jährigen Angolaner endete die Reise mit dem Zug am Freitagabend am Bahnhof in Freilassing. Beim Abgleich seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass nach dem 59-Jährigen durch die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Beleidigung gefahndet wurde. Die verhängte Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.900 Euro konnte der Angolaner nicht begleichen. Auch er wurde durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt verbracht, wo er die nächsten 39 Tage absitzen muss.
An der Kontrollstelle Saalachbrücke in Freilassing wurde am Samstag der nächste Haftbefehl festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte nach der 37-jährigen Deutschen aufgrund von Nötigung. Da die Frau die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.340 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie in ein Frauengefängnis eingeliefert.
Ebenfalls in einer Justizvollzugsanstalt landete ein 24-jähriger Serbe, der am Sonntag über die Grenzkontrollstelle am Walserberg einreiste. In diesem Fall handelte es sich bei dem Fahndungstreffer um einen durch das Bundeskriminalamt ausgeschriebenen internationalen INTERPOL-Haftbefehl aufgrund fahrlässiger Tötung, zukünftiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach einer Vorführung beim Richter brachten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt.

Heftige Auseinandersetzung unter Frauen
Drei Frauen waren am frühen Montagmorgen (2. Juni) im Hauptbahnhof München heftig aneinandergeraten. Zeugen, die sie trennen wollten, hatten alle Mühe, weitere gegenseitige Attacken zu unterbinden.
Wegen eines mutmaßlichen Raubdeliktes war die Bundespolizei kurz nach Mitternacht ins Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes gerufen worden. Zwei Senegalesen (16 und 18 Jahre alt) waren mit einer 27-jährigen Äthiopierin aus unbekannten Gründen in Streit geraten.
Die drei Beteiligten waren sehr aufgebracht und unkooperativ, dass eine Sachverhaltsklärung vor Ort nicht möglich war. Im Rahmen erster Ermittlungen, in Form einer Videoauswertung, wurde festgestellt, dass es aus noch ungeklärter Ursache zwischen den dreien zu einer massiven körperlichen Auseinandersetzung gekommen ist. Nur mit Mühe gelang es bislang unbekannten Zeugen die Frauen zu trennen, bevor sie im Anschluss erneut mit Schlägen und Tritten aufeinander losgingen.
Dabei fiel das Mobiltelefon der 27-jährigen Äthiopierin aus Unterbiberg zu Boden. Die 18-Jährige aus Milbertshofen hob das rund 400 EUR teure Smartphone (Apple iPhone13 Pro Max) auf, steckte es ein und entsorgte es im Anschluss gemeinsam mit der 16-Jährigen aus Oberau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, in einem Mülleimer. Bei dem Vorfall wurde das Display des Mobiltelefons beschädigt.
Einzelne Tathandlungen sind derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Verletzt wurde augenscheinlich keine der Beteiligten. Die Erziehungsberechtigten der noch minderjährigen Beteiligten wurden telefonisch über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Alle Beteiligten wurden im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung eingeleitet und die jeweils zuständige Ausländerbehörde in Kenntnis gesetzt. Sowohl die 16-, wie auch die 27-Jährige sind beide bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten.
Die 16-Jährige reiste erstmalig im Januar 2015 ins Bundesgebiet ein; ist im Besitz einer Duldung. Die 18-Jährige reiste im Dezember 2000 erstmals in die Bundesrepublik ein; besitzt eine Niederlassungserlaubnis. Die 27-Jährige reiste erstmalig im Dezember 2006 in das Bundesgebiet ein; ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.