Bahnmitarbeiter in den Hals gebissen
Bundespolizei – In der Nacht zum Sonntag (7.September) hat sich ein Jugendlicher mit einem Verkehrsschild in der Hand im Augsburger Hauptbahnhof aufgehalten. Nachdem er von Bahnmitarbeitern auf das mitgeführte Verkehrsschild angesprochen wurde, schlug er zu und biss einen der Mitarbeiter. Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Gegen 00:20 Uhr trafen Mitarbeiter der Bahn-Sicherheit auf eine männliche Person in der Mittelhalle des Bahnhofs, die ein Verkehrsschild mit sich führte. Nachdem die Bahnmitarbeiter den 17-jährigen Ukrainer diesbezüglich ansprachen, wurden sie mit dem Schild beworfen. Anschließend versuchte der junge Mann in Richtung der Gleise zu flüchten, konnte jedoch von einem der beiden Bahnmitarbeiter festgehalten werden.
Dann entwickelte sich eine Rangelei zwischen dem 17-Jährigen und den Bahnmitarbeitern. Dabei schlug der Ukrainer einen der Angestellten mehrmals ins Gesicht, biss und würgte ihn am Hals. Um diesen Angriff abzuwehren, verteidigte sich der Sicherheitsmitarbeiter. Seine Kollegin unterstützte ihn, wobei sie ebenfalls von dem Ukrainer attackiert und im Gesicht getroffen wurde. Eine Zeugin wählte den Notruf, woraufhin Streifen der Bundes- und Landespolizei zum Ereignisort eilten.
Der Bahnmitarbeiter erlitt bei dem Angriff Bissspuren an der rechten Halsseite, eine blutende Lippe und verspürte Schmerzen am Hals. Seine Kollegin erlitt Verletzungen an der rechten Wange und der rechten Hand. Bei dem Tatverdächtigen konnten keine Verletzungen festgestellt werden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Beteiligten vor Ort entlassen. Das offensichtlich entwendete Verkehrsschild wurde von den Beamten sichergestellt. Die bei dem Vorfall verletzten Sicherheitsbediensteten der Bahn mussten sich in ärztliche Behandlung begeben. Dabei wurde bei der Frau eine Fraktur der Handwurzel am rechten Arm festgestellt.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Diebstahls ein.

Ehemalige Bundespolizeiwache beschädigt
Mit einer Eisenstange zertrümmerte ein 58-jähriger Mann am Mittwochmorgen (10. September) die Eingangstür der ehemaligen Wache der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof – und kniete sich anschließend freiwillig auf den Boden, um sich festnehmen zu lassen. Gegen 05:00 Uhr schlug ein Pole, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, mehrfach mit einer Eisenstange eines Verkehrsschildes gegen die Glastür und zerstörte dabei mehrere Scheiben. Eine Präsenzstreife der Bundespolizei traf nur Momente später am Tatort ein und nahm den Mann widerstandslos fest.
Auf der Dienststelle ergab ein Atemalkoholtest 1,58 Promille. Der 58-Jährige, der vor seiner Tat nicht an der Tür klingelte, erklärte, er habe keine andere Möglichkeit gesehen, die Polizei auf den angeblichen Diebstahl seines Handys am Vortag aufmerksam zu machen. Die Beamten stellten die Eisenstange sicher und führten eine erkennungsdienstliche Behandlung durch. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist Gegenstand der durch die Bundespolizei geführten Ermittlungen wegen Sachbeschädigung.
Bundespolizei – Von der Justiz gesucht und unerlaubt eingereist
Ein 25-jähriger Albaner wurde gestern (10. September) durch Beamte der Bundespolizei in einem Fernreisezug zwischen Freilassing und Traunstein verhaftet. undespolizisten fragten die Daten des albanischen Staatsangehörigen im Rahmen einer Grenzkontrolle in ihren Systemen ab und erzielten einen Fahndungstreffer. Das Amtsgericht Fürth hatte gegen den Albaner auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der 25-Jährige wird wegen gewerbsmäßiger Hehlerei gesucht.
Der 25-Jährige ist wegen diverser Rechtsverstöße polizeibekannt. Bereits im September 2022 war der Albaner ausgewiesen worden, nachdem er im Frühjahr 2021 unerlaubt nach Deutschland eingereist war und die erlaubte Aufenthaltsdauer in Deutschland weit überschritten hatte. Gegen die Person wurde ein Einreiseverbot für die Dauer von zwei Jahren verfügt. Eine Polizeikontrolle der Person im April 2024 in Nürnberg zeigte, dass der albanische Staatsangehörige dieses Verbot offensichtlich ignorierte. Er wurde unter anderem wegen einem Verstoß gegen das Aufenthaltsverbot angezeigt.
Damit aber nicht genug: Nach der Feststellung im April 2024 wurde die Person erneut ausgewiesen und im Juli 2024 nach Albanien abgeschoben. Die Abschiebung wurde notwendig, da der Albaner der vollziehbaren Ausreiseverpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgekommen war. In der Folge wurde gegen den Albaner ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, diesmal für die Dauer von fünf Jahren, verhängt. Er hätte daher weder nach Deutschland, noch in die EU oder den Schengen-Raum einreisen dürfen.
Durch seinen erneuten Einreiseversuch steht er im Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise und der versuchten unerlaubten Einreise entgegen eines bestehenden Einreiseverbotes. Wegen des Untersuchungshaftbefehls wurde der Albaner beim Amtsgericht Fürth vorgeführt. Hier wurde der Haftbefehl bestätigt und die Person durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.