Bundespolizei
Zahlreiche Schleusungen und Fahndungstreffer
Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing hatten am vergangenen Pfingstwochenende (6.-9. Juni) wieder alle Hände voll zu tun. Neben zahlreichen unerlaubten Einreisen und Schleusungen stellten die Einsatzkräfte insgesamt 66 Fahndungstreffer fest, darunter auch sechs Haftbefehle. Lediglich eine Person konnte durch Zahlung der geforderten Geldstrafe die Fahrt fortsetzen, alle anderen mit Haftbefehl gesuchten Personen wurden in umliegende Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Am Samstagmorgen wurde an der Grenzkontrollstelle am Walserberg ein syrischer Fahrzeugführer samt seiner fünf Insassen angehalten. Bei der Überprüfung aller Personen stellte sich heraus, dass drei Mitfahrer nicht im Besitz der benötigten Dokumente für eine erlaubte Einreise in das Bundesgebiet waren. Gegen den Fahrer ermittelt die Bundespolizei nun wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern. Gegen die drei Insassen wurde jeweils ein Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eröffnet. Der Fahrer sowie die drei Personen die nicht im Besitz der benötigten Dokumente waren wurden noch am Samstag nach Österreich zurückgewiesen.
Auch für eine fünfköpfige armenische Familie endete die Reise am Samstagnachmittag an der Saalachbrücke in Freilassing. Nach der Feststellung der Familie beim Versuch der unerlaubten Einreise folgte die Zurückweisung nach Österreich.
Am Sonntag stoppte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Freilassing an der B21 ein Fahrzeug mit slowakischer Zulassung. Sowohl der Beifahrer als auch ein weiterer Insasse verfügten nicht über die nötigen Reisedokumente, um die Reise nach Deutschland fortsetzen zu können. Der Fahrer steht im Verdacht, die Personen eingeschleust zu haben, und wurde entsprechend angezeigt. Gegen die anderen Insassen wurde jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise eröffnet. Allen drei Personen wurde die Einreise verweigert.
Auch am Sonntag sorgte ein 35-jähriger Ukrainer durch unbefugtes Überqueren der Gleise am Bahnhof Freilassing kurzzeitig für Aufsehen. Ein in Fahrtrichtung Salzburg fahrender Zug erkannte die Gefahrensituation rechtzeitig. Der Triebfahrzeugführer gab ein Warnsignal ab und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein. Der Zug kam circa 30 Meter vor der Person zum Stillstand. Glücklicherweise kam es zu keinen Personenschäden. Die betroffene Person wurde anschließend von Einsatzkräften der Bundespolizei zur weiteren Klärung des Sachverhalts auf die Dienststelle verbracht. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro erhoben. Der Ukrainer steht im Verdacht, einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr begangen zu haben und wurde angezeigt.

Bundespolizei weist Tunesier ins Heimatland zurück
Am Montag (9. Juni) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen deutschen Fahrzeuglenker mit einem ausweislosen Migranten ertappt. Der Beifahrer, ein tunesischer Staatsangehöriger, hatte versucht, mit einem Foto eines gefälschten Dokuments als Belgier unerlaubt einzureisen. Der Migrant wurde mit einer Wiedereinreisesperre belegt und per Flug nach Tunesien zurückgewiesen.
Am Vormittag kontrollierten Bundespolizisten die beiden Insassen eines Fahrzeuges mit deutscher Zulassung. Der 42 Jahre alte deutsche Fahrer konnte seinen Personalausweis vorlegen. Der 33-jährige Beifahrer, ein mutmaßlicher Verwandter des Fahrers, konnte lediglich ein Foto eines belgischen Ausweises auf seinem Smartphone vorzeigen. Die Beamten entlarvten das Dokument als Fälschung und ermittelten, dass in Belgien keine Person mit diesem Namen existiert. Daraufhin durchsuchten die Bundespolizisten das Gepäck des Reisenden und fanden dabei seinen gültigen tunesischen Reisepass. Im Besitz eines für die Einreise notwendigen Visums war der Migrant jedoch nicht. Eigenen Angaben zufolge wollte der 33-Jährige mit dem Fahrer in den Neckar-Odenwald-Kreis fahren und sich dort niederlassen.
Die Bundespolizisten zeigten den Tunesier wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise an und belegten ihn mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Nachdem der Mann eine Sicherheitsleistung für die Rückführungskosten in Höhe von 170 Euro hinterlegt hatte, wiesen ihn die Beamten am Dienstag (10. Juni) schließlich per Direktflug nach Tunesien zurück. Die Ermittlungen der Bundespolizei richten sich nun auch gegen den Fahrer wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise. Der Deutsche wurde auf freien Fuß entlassen.
Ermittlungen wegen möglicher Lkw-Schleusung
Die Bundespolizei hat nach einer Absetzung von illegal eingereisten Migranten am Dienstagmorgen (10. Juni) die Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern aufgenommen. Fünf Afghanen waren zuvor von der Landespolizei an der A8 auf Höhe Raubling in Gewahrsam genommen worden, nachdem sie auf der Autobahn gelaufen waren.
Die durch einen Autofahrer alarmierten Beamten der Landespolizei brachten die mutmaßlich Geschleusten zu der für Schleusungsdelikte zuständigen Bundespolizeiinspektion in Rosenheim. Die Afghanen im Alter von 15 bis 25 Jahren gaben an, sie seien in Serbien von Schleusern in einen Lkw verfrachtet worden. Von dort seien sie ohne Zwischenstopp, auf der Ladefläche zwischen dicken Metallrohren, bis nach Deutschland gefahren.
Für diesen Teilabschnitt der Schleusung hätten die „Organisatoren“ 800 Euro pro Person verlangt. Der genaue Hergang sowie Informationen zu den Hintermännern sind noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen konnten ein 15-jähriger und zwei 17-jährige Afghanen an das Jugendamt in Rosenheim übergeben werden. Die zwei 18- bzw. 25-Jährigen wurden an eine Aufnahmeeinrichtung in München weitergeleitet.