Bundespolizei
Bundespolizei stellt entflohenen Häftling
Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am Mittwoch, den 9. Juli, bei Grenzkontrollen auf der A8 einen gesuchten Albaner festgenommen.
Der 38-jährige Albaner wurde an der Kontrollstelle der Bundespolizei im Fernreisebus überprüft. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn eine italienische Ausschreibung vorlag. Laut dieser Ausschreibung ist der Mann, der wegen versuchten Mordes eine Haftstrafe in einer italienischen Justizvollzugsanstalt verbüßen muss, im August 2024 aus dem Gefängnis ausgebrochen. Seitdem waren die Fahndungsmaßnahmen erfolglos geblieben, bis er im Rahmen der Kontrolle im Reisebus festgestellt werden konnte.
Für den Albaner endete die Reise an dieser Stelle. Er wurde durch Beamte der Bundespolizei zur Dienststelle in Freilassing gebracht. Um einen reibungslosen Ablauf der weiteren Maßnahmen zu gewährleisten, erfolgte ein intensiver Austausch mit verschiedenen Behörden, darunter die Generalstaatsanwaltschaft München, das Amtsgericht Laufen sowie das Bundeskriminalamt.
Im Anschluss an die Vorführung beim Amtsgericht Laufen wurde der Mann durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, in der er bis zur Auslieferung nach Italien verbleiben muss.

Fremder Pass mit Fahndung/ Bundespolizei überführt Migranten des Ausweismissbrauchs
Am Donnerstag (10. Juli) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen vermeintlichen Letten kontrolliert. Nach dem Passinhaber und dem Dokument wurde gefahndet. Allerdings hatte sich der Mann, bei dem es sich tatsächlich um einen Syrer handelte, missbräuchlich mit dem Pass ausgewiesen. Der Migrant erhielt eine Wiedereinreisesperre und wurde zurückgewiesen.
Am frühen Donnerstagmorgen kontrollierten Bundespolizisten die Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Turin-Prag. Einer der Fahrgäste wies sich hierbei mit einem gültigen lettischen Reisepass aus. Die Beamten erkannten bei der Überprüfung jedoch, dass es sich bei dem Mann vor ihnen nicht um den tatsächlichen Dokumenteninhaber handelte.
Außerdem stellten die Polizisten bei der Fahndungsabfrage der Personaldaten fest, dass der Passinhaber von der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz per Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. Auch der Pass war bereits seit April 2024 schengenweit zur Sicherstellung ausgeschrieben. Die Bundespolizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung des falschen Letten noch den echten syrischen Ausweis. Über einen notwendigen Reisepass und Aufenthaltstitel verfügte der Migrant allerdings nicht.
Bei der Befragung gab der Syrer an, gegen eine Zahlung von 1.500 Euro aus der Türkei nach Griechenland geschleust worden zu sein. In Athen habe er für weitere 500 Euro unter anderem Flug- und Bustickets sowie den lettischen Pass für seine Weiterreise nach Deutschland erhalten. Die Bundespolizei ermittelt in diesem Fall daher auch wegen Einschleusens von Ausländern. Die Beamten stellten den Pass und das Handy des 25-Jährigen sicher und zeigten ihn wegen Ausweismissbrauchs und versuchter unerlaubter Einreise an. Der Syrer wurde mit einem vierjährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik belegt und schließlich nach Österreich zurückgewiesen.