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Bundespolizei Bayern: Meldungen am 20.05.2025

Bundespolizei

Unerlaubt im überbesetzten Wohnmobil über die Grenze

Am Samstag (17. Mai) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) sechs Reisende in einem nur für fünf Personen zugelassenen Wohnmobil ertappt. Zwei Kinder lagen während der langen Fahrt ungesichert im Bett. Vier der Migranten waren nicht im Besitz gültiger Reisedokumente, weswegen ihnen die Einreise verweigert wurde.

In der Nacht auf Samstag stoppten Kemptener Bundespolizisten in der Kontrollstelle ein Wohnmobil mit italienischer Zulassung. Im Fahrzeug befanden sich neben dem Fahrer drei weitere Erwachsene sowie zwei Jungen, die ungesichert in einem Bett des Wohnmobiles lagen und schliefen. Das Fahrzeug war jedoch nur für den Transport von fünf Personen zugelassen. Eigenen Angaben zufolge befand sich die Fahrgemeinschaft auf dem Weg von Italien nach Belgien.

Der Fahrer, seine Frau und der gemeinsame Sohn sowie sein Bruder sind ungeklärter Staatsangehörigkeit und leben in Italien. Die Bundespolizisten fanden bei der Überprüfung heraus, dass die Frau von der Staatsanwaltschaft Bochum seit zwei Jahren per Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls gesucht wurde. Die vier Migranten verfügten zudem nicht über die notwendigen Dokumente für die Einreise nach Deutschland. Sie erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise und wurden gegen Mittag nach Österreich zurückgewiesen. Der Fahrer, der bereits wegen unerlaubten Aufenthaltes polizeibekannt ist, wurde zusätzlich wegen versuchten Einschleusens unter lebensbedrohlichen Umständen angezeigt.

Die mitreisende Freundin des Bruders und ihr Sohn sind bulgarischer Staatsangehörigkeit und führten entsprechende Ausweise mit sich. Mutter und Sohn konnten schließlich weiterreisen.

 

Bundespolizei Polizei Schleusung Strafbefehl Grenzpolizei Furth im Wald
Bild: Bundespolizei

 

Drei mutmaßliche Schleuser auf Autobahn gefasst

Die Bundespolizei hat am Samstag (17. Mai) bei Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden drei Personen unabhängig voneinander wegen des Verdachts des Einschleusens festgenommen. Bei den mutmaßlichen Schleusern handelt es sich um einen Ukrainer, einen Italiener und eine Staatenlose.

Die Bundespolizisten stoppten in den frühen Morgenstunden einen Pkw mit deutschem Kennzeichen. Im Wagen saßen drei Männer. Während sich der Fahrer mit seinem ukrainischen Pass und einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen konnte, verfügten seine beiden Begleiter über keine Einreisepapiere. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um libanesische Staatsangehörige. Mit einer Strafanzeige wegen versuchter illegaler Einreise im Gepäck wurden sie nach Österreich zurückgewiesen. Der Ukrainer, der in Deutschland über einen festen Wohnsitz verfügt, wurde wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Anschließend konnte der 48-Jährige seine Fahrt fortsetzen.

In einem Fernreisebus aus Italien kontrollierten die Bundespolizisten an der Inntalautobahn zwei Tunesier, die offenkundig von einem 20-jährigen Italiener begleitet wurden. Nach ersten Erkenntnissen hatte der italienische Businsasse, der bei der Kontrolle einen Ausweis vorzeigen konnte, die Busfahrkarten für sich und seine beiden Begleiter beschafft. Die zwei nordafrikanischen Migranten konnten sich nicht ausweisen. Sie waren nachweislich bereits in Italien registriert worden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mussten sie das Land wieder verlassen und nach Österreich zurückkehren. Der Italiener wurde wegen Schleuserei angezeigt. Danach konnte er seine Weiterreise antreten.

In einem in Deutschland zugelassenen Pkw war eine staatenlose Frau mit mehreren Mitfahrern unterwegs. Die Fahrerin hatte einen spanischen Flüchtlingspass und eine spanische Aufenthaltsgenehmigung dabei. Ihre vier Mitfahrer verfügten über keine Papiere. Die Recherchen der Bundespolizei bestätigten, dass es sich um vier staatenlose beziehungsweise bosnische Verwandte der Frau handelt. Unter ihnen befand sich ein minderjähriges Kind. Sie wurden an eine Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Dort wird voraussichtlich über deren weiteren Verbleib im Land zu entscheiden sein. Die 40-jährige Fahrzeugführerin erhielt eine Strafanzeige wegen Einschleusens. Anschließend setzte sie ihre Autofahrt fort.