Bundespolizei
An den Falschen geraten
Am Donnerstag (12. Juni) übergab ein zunächst unbekannter Mann im Munich-Airport-Center (MAC) am Münchner Flughafen im Vorbeigehen spontan einem 16-jährigen per Handschlag ein kleines Tütchen. Dessen Inhalt: Marihuana! Doch der Unbekannte hatte Pech, denn der Jugendliche war Teilnehmer des Schülerpraktikums der Bundespolizei am Flughafen München. Die zuständige Landespolizei wurde informiert und erstattete Anzeige gegen den Mann.
Der Tatverdächtige wurde durchgehend durch den 16-Jährigen sowie seine Mitpraktikanten beobachtet, sodass die Polizei ihn unmittelbar einer Kontrolle unterziehen konnte.
Bei dem Mann handelt es sich um einen 39-jährigen Nürnberger, welcher in Begleitung eines 20-Jährigen nach Bangkok reisen wollte. Dem Beschuldigten wird nun vorgeworfen, einem Jugendlichen illegal Cannabis abgegeben bzw. überlassen zu haben. Deswegen bekommt der Mann eine Anzeige aufgrund des besonders schweren Falls gem. § 34 Abs. 3 Konsumcannabisgesetz.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die beiden Männer ihre Reise nach Bangkok antreten.
So spannend haben sich die Jugendlichen ihren letzten Praktikumstag beim 3-tägigen Schülerpraktikum bei der Bundespolizei am Flughafen München sicher nicht vorgestellt. Erlerntes konnten sie direkt in die Praxis umsetzen. Spätestens jetzt sind die Schüler in ihrem Berufswunsch bestärkt, Polizist zu werden. Für alle interessierten potenziellen Bewerber veranstaltet die Bundespolizei einen großen Aktionstag am 13. September 2025 am Flughafen München. Anmeldung unter: aktionstag@bundespolizei.de

Einige Festnahmen durch die Bundespolizei
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing erzielte am vergangenen Dienstag (17. Juni) eine Vielzahl an Fahndungstreffern in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dabei nahmen Bundespolizisten in mehreren Fällen Personen fest und lieferten sie in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Die erste Festnahme führten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bahnhof Freilassing bereits in den frühen Morgenstunden durch. Bei Grenzkontrollen überprüfte die Bundespolizei einen 54-jährigen Italiener. Dieser wurde durch die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Nötigung gesucht. Die durch Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte er nicht zahlen, sodass er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Hier wird er für 20 Tage eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Ebenfalls am Bahnhof in Freilassing ging ein 33-jähriger Rumäne in das Fahndungsnetz der Bundespolizisten, nachdem er am Vormittag mit einem Fernverkehrszug einreisen wollte. Die Kontrollkräfte stellten gleich zwei Haftbefehle gegen die Person fest. Die Staatsanwaltschaft Mannheim suchte wegen Hehlerei nach dem Mann, gegen den durch das Amtsgericht Mannheim ein Strafbefehl (200 Euro Geldstrafe, alternativ 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) erging. Aber auch die Staatsanwaltschaft Hagen suchte nach dem 33-Jährigen. Wegen besonders schweren Falls des Diebstahls wurde gegen den Rumänen vom Amtsgericht Hagen mittels Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro oder 160 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Er befindet sich nun für längere Zeit in einer Justizvollzugsanstalt.
2.400 Euro Geldstrafe lautete auch die Entscheidung des Amtsgerichts Nördlingen gegen eine 44-jährige Kroatin, die durch die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Körperverletzung gesucht wurde. Sie versuchte, mit einem Fernreisebus über die A8 nach Deutschland einzureisen und wurde durch Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrolliert. Sie konnte den geforderten Betrag nicht aufbringen und wurde daher durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um die 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.
An der Autobahnausfahrt Siegsdorf-West auf der A8 kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Freilassing einen 31-jährigen Rumänen und stellten gleich mehrere Fahndungstreffer fest. Durch die Staatsanwaltschaft Mannheim erging ein Haftbefehl gegen den 31-Jährigen wegen Diebstahls. Die durch das Amtsgericht Mannheim verhängte Freiheitsstrafe von 40 Tagen hätte durch Zahlung von 1.200 Euro abgewendet werden können. In zwei Fällen suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach rechtskräftigen Entscheidungen des Amtsgerichts Leonberg wegen Beleidigung nach dem Mann. Die Strafen in Höhe von 3.800 Euro und 1.400 Euro konnte der Rumäne nicht zahlen, sodass er für weitere 130 Tage in Haft verbleiben muss. In einem weiteren Fall sucht die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Bedrohung nach dem 31-Jährigen Rumänen. Da er die geforderten Geldstrafen nicht zahlen konnte, ist seine postalische Erreichbarkeit nun eine Justizvollzugsanstalt.
In der Nacht setzten sich die Fahndungserfolge fort. Ein 35-jähriger Rumäne wurde heute Nacht (18. Juni) gegen 1.00 Uhr als Insasse eines Reisebusses bei Grenzkontrollen auf der A8 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt suchte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nach dem Mann, der nach rechtskräftiger Entscheidung des Amtsgerichts Bensheim 2.700 Euro Geldstrafe oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu leisten hatte. Der Rumäne konnte den Betrag nicht aufbringen. Das hätte ihm auch wenig genützt: In einem weiteren Fall suchte das Amtsgericht Bensheim nach dem 35-Jährigen und erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen gewerbsmäßigen Betruges. Er wurde daher verhaftet und durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.