Bundespolizei
Alleinreisende Minderjährige aus Somalia bei Grenzkontrollen festgestellt
Die Rosenheimer Bundespolizei hat über das Wochenende (19./20. Juli) verteilt rund 30 Personen in Gewahrsam genommen, die versucht hatten, illegal in die Bundesrepublik einzureisen. Sie wurden überwiegend bei Grenzkontrollen auf der A93 nahe Kiefersfelden beziehungsweise in Zügen zwischen Kufstein und Rosenheim angetroffen.
Die Migranten, die keine Papiere für die Einreise beziehungsweise den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland mitführten, stammen ursprünglich unter anderem aus China, Indien, Syrien, Eritrea und Somalia. In 21 Fällen wurde jeweils die Einreise verweigert und die Zurückweisung nach Österreich vollzogen.
Bei drei somalischen Staatsangehörigen handelt es sich um Minderjährige. Die beiden 16-Jährigen und der 17 Jahre alte Jugendliche reisten Samstagabend nacheinander von Österreich aus mit verschiedenen Zügen in Richtung München. Auf Veranlassung der Bundespolizei mussten sie am Rosenheimer Bahnhof den jeweiligen Zug verlassen und den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie der Obhut des Kreisjugendamtes Rosenheim anvertraut.

Bundespolizei entdeckt zwei geschleuste Männer
Am Montag (21. Juli) hat die Bundespolizei am Flughafen München zwei türkische Staatsangehörige im Alter von 21 und 22 Jahren festgenommen, die mit gefälschten Ausweisdokumenten unterwegs waren. Die Männer waren mit einem Flug aus Belgrad gekommen und wollten weiter nach Toronto.
Bei einer Kontrolle am Abfluggate legten die beiden kanadische Reisedokumente vor, die im Fahndungssystem als gestohlen gemeldet waren. Zudem wiesen sie eine französische und eine polnische ID-Karte vor. Urkundenspezialisten der Bundespolizei stellten fest, dass es sich bei beiden Dokumenten um Totalfälschungen handelte. Bei den kanadischen Papieren wurde außerdem ein Seitenaustausch festgestellt.
Im Rahmen der anschließenden Vernehmung auf der Wache der Bundespolizei gaben die beiden Männer an, türkische Staatsangehörige zu sein. Sie erklärten, über eine Schleusergruppierung auf einer Social-Media-Plattform den Kontakt aufgenommen und jeweils rund 15.000 US-Dollar für die Schleusung bezahlt zu haben.
Die Bundespolizei zeigte die beiden Männer wegen Urkundenfälschung, Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen sowie unerlaubten Aufenthalts an.
Beide Personen stellten ein Asylgesuch und wurden bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in die kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München eingeliefert.