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Bundespolizei Bayern – Meldungen am 24.09.2025

Bundespolizei – Zum Ende des Sonntags (21. September) legte die Bundespolizei zwei Wiesnbesuchern bei der Heimfahrt Strafanzeigen ins Gepäck. Bei einem Sitzplatzstreit war es in einem Regionalzug im Hauptbahnhof zu wechselseitigen Handgreiflichkeiten gekommen. Zudem kam es am späten Sonntagnachmittag im Hauptbahnhof wegen mehrerer überfüllten Züge, die nicht abfahren konnten, zu Einsätzen von Deutsche Bahn Sicherheit und Bundespolizei gekommen.

Eine 31-jährige Kanadierin und ein 48-jähriger Deutscher waren gegen 21:20 Uhr im abfahrbereiten RE1 (Fahrt Nürnberg) – noch im Hauptbahnhof München – in Streit geraten. Während die 31-Jährige ihr Gepäck neben sich auf einem „freien“ Sitzplatz abgestellt hatte, wollte der 48-Jährige aus Ingolstadt, in dem stark von Reisenden frequentierten Zug, auf dem „belegten“ Sitz Platz nehmen.

Weil die Wegnahme des Gepäcks offenbar nicht schnell genug erfolgte, kam es zu einem Streitgespräch. Als sich der 48-Jährige „abfällig“ äußerte, wollte die 31-Jährige den Platz verlassen, da sie nicht neben einem „Rassisten“ sitzen wollte. In dessen Folge ging der mit 1,31 Promille alkoholisierte Wiesnbesucher die Nürnbergerin auch körperlich an; drückte sie u.a. in den Sitz bzw. gegen das Zugfenster. Die Angegriffene schlug dem Aggressor eine mitgeführte PET-Flasche in den Nacken.

Hinzugerufenen Beamte der Bundespolizei trennten die weiter verbal Streitenden. Die Sachverhaltsaufklärung erbrachte für beide Strafanzeigen wegen Beleidigung und Körperverletzung. Beide klagten über leichte Schmerzen, benötigten jedoch keine ärztliche Versorgung. Zudem konnten sie erst verspätet ihre Heimreise antreten. Wegen des Vorfalls kam es zudem zu verspäteter Abfahrt des RE1. Der 48-Jährige war bereits mehrfach mit gleichgelagerten Delikten polizeilich in Erscheinung getreten.

Die Bundespolizei bittet während des 190. Münchner Oktoberfestes, das noch bis zum 5. Oktober stattfindet, Reisende darum, Sitzplätze – vor allem auch in stark frequentierten Zügen – nicht mit Rucksäcken und anderem Reisegepäck zu belegen.


Bedrohungen Bundespolizei Polizei Waldmünchen Parsberg
Foto: Bundespolizei

Am Samstag (20. September) haben drei rumänische Frauen im Alter von 22 bis 25 Jahren mehrere Drogerieartikel in einem Laden im Nürnberger Hauptbahnhof entwendet. Dabei hat sie ein Sicherheitsmitarbeiter beobachtet und die Bundespolizei alarmiert. Die Bundespolizei ermittelt wegen Diebstahls.

Samstagnachmittag betraten drei Frauen gemeinsam eine Drogeriefiliale im Hauptbahnhof Nürnberg und verteilten sich auf mehrere Gängen. Ein Sicherheitsmitarbeiter der Drogerie beobachtete die jungen Frauen und konnte beobachten, wie sie arbeitsteilig diverse Artikel in ihren Taschen verstauten. Als die Gruppe die Filiale verließ, hielt der Detektiv das Trio an und zog die Bundespolizei hinzu. Die Beamten fanden bei der Durchsuchung nicht nur Diebesgut aus der Hauptbahnhoffiliale, sondern auch aus anderen Geschäften im Stadtgebiet in Nürnberg.

Der Wert der entwendeten Artikel aus der Hauptbahnhoffiliale beläuft sich auf über 750 Euro. Der Wert des weiteren Diebesguts ist Gegenstand der Ermittlungen. Die Bundespolizei hat gegen die 22-, 23- und 25-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet.

Am Wochenende (20. und 21. September) hat die Bundespolizei bei Kontrollen am Bahnhof Lindau-Insel, am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) und am Grenztunnel Füssen (BAB 7) vier Personen festgenommen. Eine fünfte durfte nach Zahlung einer Geldstrafe weiterreisen.

Am Samstagvormittag (20. September) wurde ein indischer Mann im Bahnhof Lindau-Insel von einem Jugendlichen beim Warten auf einen Zug angesprochen und nach Geld gefragt. Als der 24-Jährige verneinte, bedrohte der Jugendliche ihn, indem er ihm sagte, dass er eine Waffe mit sich führe und ihn ausrauben würde. Als der Inder weggehen wollte, blockierte der Jugendliche seinen Weg.

Die herbeigerufenen Bundespolizisten konnten den Jugendlichen nach kurzer Verfolgung festnehmen. Der 14-jährige Österreicher wurde an Ort und Stelle durchsucht. Es wurden keinerlei Waffen bei ihm gefunden. Ermittlungen ergaben, dass er bereits wegen anderer Straftaten sowohl als Betroffener als auch als Beschuldiger bekannt war. Da er keinen Kontakt mehr zu seiner Familie hat, übergaben ihn die Beamten an den zuständigen Betreuer des Jugendamtes.

Am frühen Sonntagmorgen (21. September) kontrollierten Bundespolizisten zwei rumänische Staatsangehörige am Bahnhof Lindau-Insel. Bei der Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten bei dem 22- und 20-Jährigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Tübingen wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls und zusätzlich bei dem 20-jährigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen schwerem Bandendiebstahl fest. Zum Nachteil für den 20-jährigen Rumänen wurde ein im Fahndungssystem ausgeschriebenes iPhone 16 Pro Max in seiner Tasche aufgefunden. Wegen Verdacht des besonders schweren Falls des Diebstahls übergaben die Bundespolizisten die beiden Beschuldigten zuständigkeitshalber an die Grenzpolizeiinspektion Lindau.

Kurz darauf kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Österreicher, der als Beifahrer eines in Österreich zugelassenen Fahrzeuges einreisen wollte. Eine Überprüfung des 30-Jährigen förderte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg zutage. Darin wurde der Österreicher bereits seit über drei Jahren wegen besonders schwerem Fall einer Straftat in Verbindung mit Betäubungsmitteln gesucht. Der Österreicher konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von knapp 600 Euro begleichen und schließlich weiterreisen.

Anders erging es einem Polen, der von den Beamten als Beifahrer eines in Österreich zugelassenen Fahrzeuges in der Nacht auf Sonntag am Grenzübergang Füssen (BAB7) kontrolliert wurde. Bei ihm schlug der Fahndungscomputer wieder Alarm. Gegen den 29-Jährigen lag seit eineinhalb Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Die geforderte Geldstrafe von rund 1.300 Euro konnte der Verurteilte jedoch nicht begleichen. Zur Verbüßung seiner fas zweieinhalb Monate langen Haftstrafe lieferten die Bundespolizisten den Mann schließlich in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.