Bundespolizei
Rauchender Passagier und per Haftbefehl gesuchte Frau gestoppt
Bundespolizei – Die Bundespolizei am Flughafen München war am Sonntagmorgen (25. Mai) gleich zweimal bei Flügen aus Charlotte (USA) im Einsatz. In einem Fall musste ein auffälliger Fluggast an Bord beruhigt werden, im anderen Fall konnte eine gesuchte Straftäterin bei der Einreisekontrolle gestellt werden.
Unruly Passenger auf Flug AA716
Gegen 6 Uhr wurde die Bundespolizei zu einem Vorfall an Bord des Fluges AA716 aus Charlotte gerufen. Die Flugzeugcrew informierte die Einsatzkräfte vor Ort darüber, dass ein 65-jähriger US-amerikanischer Staatsangehöriger während des Fluges auf der Bordtoilette geraucht und anschließend Mitglieder des Kabinenpersonals verbal beleidigt hatte.
Der Mann zeigte bei Eintreffen der Beamten deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,21 Promille. Gegenüber den Einsatzkräften verhielt sich der Passagier jedoch kooperativ.
Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß Luftsicherheitsgesetz wegen Rauchens an Bord eines Flugzeugs ein. Gegen den Passagier wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 153,50 Euro erhoben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.
Rumänische Staatsangehörige mit zwei Haftbefehlen festgestellt
Ebenfalls auf einem Flug aus Charlotte wurde im Rahmen der Einreisekontrolle eine 25-jährige rumänische Staatsangehörige überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls und Urkundenfälschung vorlagen.
Durch die Zahlung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.438 Euro konnte sie den Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde auch ihr die Einreise nach Deutschland gestattet.

Mutmaßlicher Schleuser und gesuchte Männer gefasst
Die Bundespolizei hat am Samstag (24. Mai) bei Grenzkontrollen am Grenzübergang Mittenwald – Scharnitz einen mutmaßlichen Schleuser gestoppt. Offenkundig hatte er die Absicht, mehrere Nordmazedonier über die Grenze zu befördern. Zuvor wurden ein russischer und ein slowakischer Staatsangehöriger verhaftet. Beide Männer fanden sich nach ihrer Kontrolle hinter „schwedischen Gardinen“ wieder.
In einem Pkw mit italienischer Zulassung trafen die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizisten auf einen nordmazedonischen Fahrer und seine drei Begleiter. Während sich der 50-jährige Fahrzeugführer mit seinem Pass und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen konnte, verfügten die drei Landsleute im Wagen nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Ersten Erkenntnissen zufolge hatten sie sich in der Vergangenheit bereits in Italien aufgehalten. Sie wurden jeweils wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt und anschließend nach Österreich zurückgewiesen. Ihr Fahrer erhielt eine Strafanzeige wegen Einschleusens von Ausländern. Im Anschluss konnte der in Italien gemeldete Mann seine Heimreise antreten.
Ein slowakischer Pkw-Fahrer wurde hingegen unmittelbar nach der grenzpolizeilichen Überprüfung seiner Personalien nach Garmisch-Partenkirchen in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Mithilfe des Polizeicomputers hatte sich herausgestellt, dass der 24-Jährige von der Justiz in Frankfurt am Main gesucht wurde. Laut Strafbefehl hatte er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro zu zahlen. Da der Mann nicht über den geforderten Betrag verfügte, musste er ersatzweise einen gerichtlich angeordneten 50-tägigen Gefängnisaufenthalt antreten.
In eine Münchner Haftanstalt kam auf richterliche Anordnung hin ein 59-jähriger Russe, der in einem Auto mit deutscher Zulassung mitfuhr. Die Kontrollbeamten hatten am Grenzübergang herausgefunden, dass er von den italienischen Behörden europaweit gesucht wurde. In Italien werden dem Mann verschiedene Eigentumsdelikte vorgeworfen. Um seine Auslieferung sicherzustellen, brachten die Bundespolizisten den russischen Staatsangehörigen nach München-Stadelheim ins Gefängnis.
Bundespolizei – Fußball-Fans randalieren im Zug
Am Samstag (24. Mai) haben Fans der Spielvereinigung Unterhaching auf der Heimreise vom Spiel in Illertissen in einem Regionalzug randaliert und dabei das Inventar zum Teil stark beschädigt. Die Bundespolizei initiierte daraufhin mit Unterstützung der bayerischen Polizei eine große Kontrollaktion im Bahnhof Buchloe, bei der über 100 Fans erfasst wurden. Die Bundespolizei ermittelt aktuell wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung.
Am Samstagabend fand das Toto-Pokalfinale des Bayerischen Fußball-Verbandes zwischen Regionalligist FV Illertissen und der SpVgg Unterhaching statt. Auf der Rückreise der Unterhachinger Fans ist es gegen 21:00 Uhr im Zug (RE 71) zu zahlreichen Sachbeschädigungen gekommen. Es sind später unter anderem herausgerissene Verschalungen der Decke, Fan-Sticker auf Scheiben und Kameras, beschmierte Tische sowie verbogene Klapptische festgestellt worden. Ersten Schätzungen zufolge beläuft sich der Sachschaden auf mindestens 3.000 Euro. Beim Ausstieg der Fans im Bahnhof Buchloe gegen 22:00 Uhr soll es außerdem zu Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten gekommen sein.
Beamte der Bundes- und Landespolizei führten 126 Fans einer Kontrolle zu. Weiterhin haben die Einsatzkräfte bei 45 Personen Sturmhauben, Sticker, Schraubendreher, Permanentmarker und Vierkantschlüssel sichergestellt. Die Maßnahmen dauerten bis nach 00:30 Uhr an. Im Anschluss begleiteten Bundespolizisten die Fans in Richtung München.
Alle Personen werden zum jetzigen Verfahrensstand zunächst als Zeugen geführt. Durch die Bundespolizei wird aktuell die Spurensicherung im betroffenen Zug durchgeführt. Weiterhin werden die Kameraaufzeichnungen gesichert und anschließend ausgewertet werden.
Bereits auf der Anreise am frühen Nachmittag hatten etwa 30 bis 40 Unterhachinger Fans in einem Zug zwischen München und Memmingen Sticker geklebt. Durch ein Großaufgebot von Beamten der Bundes- und Landespolizei wurden die reisenden Fans, die sich hier noch ruhig und kooperativ verhielten, aus dem Zug gebracht und zu den Bussen des Schienenersatzverkehrs begleitet. Straftaten konnten zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt werden.
