Vom Grenzübergang zurück in die Türkei
Die Bundespolizei hat am Montag (27. Oktober) bei Kontrollen am Grenzübergang Mittenwald – Scharnitz (B2) drei türkische Staatsangehörige festgenommen. Der Fahrer wird beschuldigt, mit seinem illegalen Einreiseversuch gleich fünf Vergehen auf einmal begangen zu haben. Allen drei Männern wurde die jeweilige Einreise nach Deutschland verweigert. Einen von ihnen brachten die Beamten in eine Abschiebehafteinrichtung. Er muss unmittelbar in die Türkei zurück.
Bei der Grenzkontrolle konnte sich keiner der drei Insassen eines Autos mit deutschem Kennzeichen ordnungsgemäß ausweisen. Der Fahrer wies sich lediglich mit einem türkischen Führerschein aus. Schnell entlarvten die Bundespolizisten das ausgehändigte Dokument als Fälschung. Seine beiden Begleiter konnten ebenfalls keine Papiere vorzeigen, die für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik erforderlich gewesen wären.
Die drei Türken wurden jeweils wegen des Verdachts des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Der Fahrzeugführer, der seine Landsleute nach ersten Erkenntnissen in Italien abgeholt hatte, steht zudem im Verdacht als Schleuser tätig gewesen zu sein. Hinzu kommt ferner eine Strafanzeige wegen des gefälschten Führerscheins. Da er den Pkw offenkundig steuerte ohne einen Führerschein zu haben, wird er sich zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben.
Nachforschungen der Bundespolizei in Garmisch-Partenkirchen zum Fahrzeug führten zum fünften Tatbestand. Wie sich herausstellte, war das benutzte Auto nicht mehr versichert, sodass dem 22-Jährigen auch noch ein Verstoß gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wurde. Die eingeschaltete Zulassungsstelle in Hessen ordnete sogleich die Zwangsentstempelung der Kfz-Kennzeichen an. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden der mutmaßliche Schleuser und der 24-jährige Mitfahrer unmittelbar per Zug nach Österreich zurückgewiesen. Der andere Geschleuste wurde hingegen inhaftiert. Der 29-Jährige hatte bei seiner Festnahme zunächst angegeben in Deutschland Asyl zu genießen. Recherchen der Bundespolizei ergaben jedoch, dass sein Asylantrag vor einigen Monaten unanfechtbar abgelehnt worden und die Gültigkeit seiner Aufenthaltsgestattung erloschen war. Auf richterliche Anordnung hin wurde der ausreisepflichtige Türke in Haft genommen und in die Abschiebehafteinrichtung nach Hof gebracht. Dort wartet er auf seinen Zurückweisungsflug in die Türkei.

Bundespolizei – Umgestürzter Baum auf den Gleisen
Am Montagvormittag (27. Oktober) kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem umgestürzten Baum und einem fahrenden Zug. Verletzt wurde durch den Vorfall keiner. Bundespolizei und Feuerwehr im Einsatz.
Gegen 11 Uhr stürzte ein Baum auf Höhe des Kolumbusplatzes in den Gleisbereich der Strecke zwischen Ostbahnhof und Hauptbahnhof München. Der Baum drückte zuvor die Lärmschutzwand ein und schlug anschließend auf einem in Richtung Hauptbahnhof verkehrenden RE 5 auf. Kurz danach kam der Zug mit den 400 Reisenden zum Stehen. Durch den Unfall zerbarst die Scheibe des Triebfahrzeugs; die Reisenden sowie das Zugpersonal blieben unverletzt. Einsatzkräfte der Feuerwehr und Bundespolizei haben mit der Evakuierung des Zuges bereits begonnen. Die Strecke ist seit 11:04 Uhr gesperrt.
Bundespolizei fasst mutmaßlichen Schleuser
Die Bundespolizei hat am Sonntag (26. Oktober) an der B23 nahe Griesen einen mutmaßlichen Schleuser gefasst. Der Rumäne hatte offenbar versucht, mehrere ukrainische Staatsangehörige illegal nach Deutschland zu bringen. Für zwei der Geschleusten waren gefälschte Dokumente vorhanden.
Bei der Kontrolle der Insassen eines Autos mit tschechischen Kennzeichen konnte der Fahrer den Bundespolizisten einen rumänischen Ausweis aushändigen. Seine drei Begleiter führten hingegen keine Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik mit – zumindest keine echten. In der Tasche einer Mitfahrerin fanden die Kontrollbeamten zwei Ausweise, die auf zwei der drei offenkundig geschleusten Ukrainer ausgestellt zu sein schienen. Diese Dokumente entpuppten sich im Rahmen einer anschließenden Überprüfung als „glatte Fälschungen“.
Die drei Ukrainer, die von dem rumänischen Fahrzeugführer nach ersten Erkenntnissen in Italien abgeholt worden waren, wurden jeweils wegen illegalen Einreiseversuchs, zwei von ihnen zudem wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise angezeigt. Alle drei hatten das Land in Richtung Österreich zu verlassen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der in der Tschechischen Republik gemeldete Rumäne vom Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen aus seine Heimreise antreten. Der 45-Jährige muss mit einem Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen.
 
  


