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Bundespolizei Bayern – Meldungen am 30.05.2025

Bundespolizei

Jugendliche Aggressoren – Haftrichtervorführung für 16-jährige Polizeibekannte

Bundespolizei – Eine polizeibekannte 16-Jährige und ihr 18-jähriger Begleiter griffen am frühen Dienstagmorgen (27. Mai) im Hauptbahnhof zwei couragiert eingreifende Studenten tätlich an und verletzten sie. Zuvor hatten sie einen 32-Jähriger grundlos zu Boden geschubst. Eine Präsenzstreife der Bundespolizei wurde gegen 01:20 Uhr im Hauptbahnhof München auf eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen aufmerksam.

Nach ersten Ermittlungen schubste ein 18-jähriger Deutscher – offensichtlich grundlos und ohne vorangegangene Unterhaltung – einen 32-jährigen, in Deutschland wohnsitzlosen Bulgaren unvermittelt zu Boden. Zwei, auf dem Heimweg befindliche Studenten beobachten dies und machten ihren Unmut dem Perlacher gegenüber deutlich. In der Folge entstand eine zunächst verbale Streitigkeit zwischen mehreren Beteiligten.

Die Begleiterin des Schubsers, eine 16-jährige, polizeibekannte Deutsche, trat im Anschluss mehrmals mit dem Fuß gegen einen der Studenten, einem 27-jährigen Deutschen aus Nürnberg. Als auch dieser zu Boden gegangen war, schlugen die beiden Aggressoren gemeinschaftlich auf ihn ein und traten mit den Füßen gegen dessen Kopf. Der zweite Student, ein 26-jähriger, in Laim lebender Deutscher, mit 1,98 Promille alkoholisiert, kam seinem Freund zu Hilfe, trat nach den Angreifern und warf zudem seine Tasche gegen die beiden. Daraufhin mischte sich ein sechster Beteiligter, ein wenig später unerkannt Flüchtender, vermutlich jedoch zu den beiden jugendlichen Angreifern gehörend ein und trat dem am Boden Liegenden ins Gesicht.

Bundespolizisten trennten alle Beteiligten und kümmerten sich um die Sachverhaltsklärung – unterstützt durch Sichtung der Aufnahmen von Bahnhofs-Videoaufzeichnungen.

Während der Erstangegriffene 32-Jährige kaum äußerliche Verletzungen aufwies, klagte der 27-jährige Student über starke Schmerzen im Gesichtsbereich. Er wurde vor Ort von Rettungssanitätern versorgt; wollte sich im Tagesverlauf selbstständig zu einem Arzt begeben. Durch die Schläge und Tritte riss sein rechtes Ohrläppchen ein. Zudem war schon kurz nach der Tat eine Schwellung im Wangenbereich zu erkennen. Der zweite Student klagte über Schmerzen im Bein. Während der 18-jährige Aggressor scheinbar unverletzt blieb, verletzte sich die 16-Jährige durch Schläge gegen die Wand im Gewahrsam der Bundespolizei selbst, verweigerte jedoch eine medizinische Versorgung.

Nach Kontaktierung und erfolgtem Sachverhaltsvortrag bei der Staatsanwaltschaft München I wurden alle Beteiligten, gegen die wegen des Verdachts wechselseitiger Körperverletzungen ermittelt wird, außer der 16-Jährigen, auf freien Fuß belassen. Sie verfügt über keinen festen Wohnsitz und ist als jugendliche Intensivtäterin polizeilich erfasst. Für sie wurde eine Haftrichtervorführung angeordnet. Als die 16-Jährige, polizeilich bereits mit Körperverletzungsdelikten und tätlichen Angriffen sowie Widerständen gegen Vollstreckungsbeamte und Raub auffällig, der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt wurde, kam es zu massiven Widerstandhandlungen gegen drei Beamte, die jedoch unverletzt blieben und ihren Dienst fortsetzen konnten.

 

Bundespolizei Schleusung Waidhaus Furth im Wald
Foto: Bundespolizei

 

Einreisekontrollen haben für Kosovaren, Algerier und Syrer Konsequenzen

Am Dienstag (27. Mai) sind bei Einreisekontrollen zwischen Österreich und Deutschland mehrere Männer festgenommen worden, die nicht nur ohne die erforderlichen Papiere in die Bundesrepublik wollten, sondern auch darüber hinaus ein Einschreiten der Rosenheimer Bundespolizei notwendig gemacht haben. Im Anschluss an die jeweilige Personalienüberprüfung wurde ein Kosovare ins Gefängnis gebracht, musste ein Algerier das Land mit gleich zwei Strafanzeigen im Gepäck sofort verlassen und hatte sich ein Syrer mit „erleichtertem“ Geldbeutel zur weiteren Klärung bei einer Ausländerbehörde zu melden.

In einem Fernreisezug war ein kosovarischer Staatsangehöriger in Richtung Rosenheim unterwegs. Zollbeamte fanden mithilfe seiner Personalien heraus, dass das Landratsamt Berchtesgadener Land gegen ihn ein Einreiseverbot verhängt hatte. Zusätzliche Papiere, die den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet hätten, konnte der Mann, dessen Asylantrag in der Vergangenheit abgelehnt worden war, nicht vorweisen. Am Rosenheimer Bahnhof fand sein Reisevorhaben ein Ende. Er wurde der zuständigkeitshalber eingeschalteten Bundespolizei überstellt. Wie sich zudem herausstellte, musste der 39-Jährige Ende Januar das Land verlassen, nachdem er sich mehrere Monate in Haft befunden hatte und vorzeitig entlassen worden war. Das Amtsgericht Augsburg hatte ihn wegen eines besonders schweren Diebstahlsfalls zu dieser Freiheitsstrafe verurteilt. Mit seiner Rückkehr wurde der nicht verbüßte Rest der ursprünglich verhängten Strafe fällig. Die Bundespolizisten lieferten ihn für die Dauer von rund 60 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein. Während seines Haftaufenthalts wird er sich voraussichtlich noch mit der Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Einreiseverbot auseinandersetzen müssen.

Ein Nordafrikaner war in einem Reisebus mit italienischer Zulassung in Richtung Rosenheim unterwegs. In der Grenzkontrollstelle nahe Kiefersfelden konnte er sich den Beamten gegenüber nicht ausweisen. Er gab an, dass er aus Algerien stamme und sich vorstellen könne, in Deutschland zu leben. Hierfür würde er dann einen Asylantrag stellen. Bei seiner Durchsuchung fanden die Bundespolizisten zwar keine Papiere, entdeckten jedoch eine geringe Menge an Marihuana und eine Pfeife mit nachweisbaren Kokainanhaftungen. Der 29-jährige Migrant wurde daher wegen eines illegalen Einreiseversuchs und zudem wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste er im Rahmen der von der Bundespolizei festgesetzten Zurückweisung das Land unmittelbar verlassen.

Ein Lkw-Beifahrer, den Bundespolizisten an der A93 auf Höhe Kiefersfelden kontrollierten, verfügte weder über einen Pass noch einen sonstigen Ausweis. Mittels seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass der 30-Jährige bereits in Deutschland registriert worden war. Zum einen hatte der Syrer einen aufenthaltsbezogenen Eintrag bei der Koblenzer Kreisverwaltung, zum anderen war er auch schon polizeilich in Erscheinung getreten. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte ihn das Amtsgericht München Ende 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 500 Euro einschließlich Verfahrenskosten verurteilt. Um den geforderten Betrag „erleichtert“ wurde der syrische Staatsangehörige von Rosenheim aus unmittelbar an die zuständige Ausländerbehörde in Koblenz weitergeleitet, die über seinen Verbleib im Land zu entscheiden hat.