Bundespolizei
Vollstreckungs-, Zurückweisungs- und Untersuchungshaft
In den vergangenen Tagen (23. und 26. Mai) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Lindau-Ziegelhaus in zwei morgendlichen Fernreisebussen mit dem Routing Lyon-Prag insgesamt drei Migranten aufgegriffen, die später in Haft eingeliefert wurden.
Am frühen Montagmorgen (26. Mai) klickten die Handschellen der Bundespolizei für eine Rumänin. Bei der Überprüfung der 30-Jährigen hatten die Bundespolizisten herausgefunden, dass gegen die Frau ein erst am 10. April erlassener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Da die Gesuchte ihre Justizschulden in Höhe von fast 5.000 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Memmingen eingeliefert.
Auch für einen algerischen Reisenden desselben Busses endete die Fahrt mit der Grenzkontrolle, bei der der 34-Jährige den Bundespolizisten einen spanischen Ausweis vorlegte. Die Beamten fanden beim Abgleich des Lichtbildes heraus, dass sich der Mann missbräuchlich mit dem Dokument ausgewiesen hatte. Eine Überprüfung ergab, dass der fremde Ausweis von den spanischen Behörden im vergangenen November schengenweit aufgrund Verlustes oder Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Die Polizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung zumindest den gültigen algerischen Reisepass des Mannes.
Über einen notwendigen Aufenthaltstitel verfügte er jedoch nicht. Bei der Überprüfung der Fingerabdrücke stellten die Beamten zudem fest, dass auch gegen den Mann eine Fahndungsnotierung vorlag. Die Staatsanwaltschaft Hamburg war erst seit 12 Tagen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Algerier. Weiterhin stellten die Polizisten fest, dass der Migrant den deutschen Polizeibehörden unter elf anderen Personalien bekannt ist und er seit 2016 in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz vergeblich Asylanträge gestellt hatte und immer wieder vor den Behörden untergetaucht war.
Die Bundespolizisten stellten den spanischen Ausweis sicher, zeigten den Algerier wegen Missbrauchs von Ausweispapieren sowie versuchter unerlaubter Einreise an und verhängten eine vierjährige Wiedereinreisesperre gegen ihn. Die Beamten führten den 34-Jährigen beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn noch am Abend in Zurückweisungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein. Von dort aus soll der Algerier in sein Heimatland gebracht werden.
Bereits am Freitagmorgen (23. Mai) hatten Bundespolizisten die Fernbusfahrt für einen afghanischen Insassen beendet. Die Bundespolizisten fanden bei der Durchsuchung des scheinbar Ausweislosen unter anderem eine gültige deutsche Fiktionsbescheinigung sowie eine kleine Menge Haschisch und Cannabis. Bei der Überprüfung des 41-Jährigen stellten die Beamten fest, dass gegen den Migranten seit März 2025 unter der Voraussetzung der Drogenfreiheit ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik bestand. Aufgrund des Mitführens von Drogen wird diese Bedingung nicht erfüllt und daher die Sperrfrist gemäß dem Bescheid auf sieben Jahre erhöht.
Die Bundespolizisten fanden weiterhin heraus, dass der Mann erstmals im November 2015 nach Deutschland eingereist war und mittlerweile unter anderem wegen Sexual- und Rauschgiftdelikten polizeibekannt geworden ist. Die Beamten ermittelten, dass der Mann bereits ein Jahr Untersuchungshaft verbüßt hatte und noch bis Februar 2027 unter Bewährung steht. Aufgrund der Verstöße gegen die gerichtlichen Auflagen führten die Bundespolizisten den Afghanen am Samstagvormittag beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten ihn anschließend in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Das für mögliche aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Anschluss an die Haft zuständige Ausländeramt wurde informiert und die Fiktionsbescheinigung sichergestellt.

Mehrere Angriffe gegen Prüfdienst- und DB-Sicherheitsmitarbeiter
Personenkontrollen an Bahnhöfen fördern immer wieder Menschen zu Tage, die behördlich gesucht werden. Am Donnerstagmorgen (29. Mai) verfing sich ein 28-Jähriger im „Fahndungsnetz“. Zudem wurden am Feiertag mehrere Mitarbeiter der Deutschen Bahn attackiert.
* Durchsetzung Vollstreckungshaftbefehl: Im Rahmen einer Personenkontrolle gegen 06:15 Uhr im Hauptbahnhof München ergab ein Datenabgleich einen Vollstreckungshaftbefehl. Ein 28-jähriger Thailänder war vom Amtsgericht Traunstein wegen Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt worden. Er sollte für 90 Tage in Haft, hätte den Gewahrsam jedoch durch Zahlung von 10.800 Euro Ersatzfreiheitsstrafe abwenden können. Da er die Geldstrafe bislang nicht der Staatskasse zuführte, erließ die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Vollstreckungshaftbefehl. Da er nach seiner Kontrolle am Feiertag die Summe nicht beibringen konnte, wurde der 28-Jährige der Justiz zugeführt. Er wird die kommenden 90 Tage voraussichtlich in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.
** Mehrere Attacken gegen Prüfdienstmitarbeiter und DB-Security: Wegen drei Attacken gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn hat die Bundespolizei Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung eingeleitet.
Gegen 6 Uhr soll im RB 6 (München – Garmisch) ein 30-jähriger Nigerianer gegenüber einem Mitarbeiter der DB-Sicherheit tätlich geworden sein. Bei der Einfahrt in den Bahnhof Tutzing schlug der in Deutschland Wohnsitzlose einem der beiden Security, einem 29-Jährigen, ins Gesicht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Nigerianer einer Blutentnahme zugeführt, da er eine angebotene Atemalkoholkontrolle verweigerte. Anschließend wurde der im Oktober 2017 erstmals ins Bundesgebiet Eingereiste freien Fußes entlassen.
Kurz nach 15 Uhr forderten Mitarbeiter des S-Bahn-Prüfdienstes am Ostbahnhof die Bundespolizei an. In einer Richtung Flughafen verkehrenden S8 soll sich ein unbeteiligter 58-jähriger Deutscher in eine Fahrscheinkontrolle eingemischt haben. Als der gebürtige Chilene von der Weiterfahrt ausgeschlossen und aus der S-Bahn gedrängt wurde, soll es zu einem Gerangel gekommen sein. Im Anschluss klagte der des Zuges verwiesene Ismaninger gegenüber den Beamten über Schmerzen. Der DB-Sicherheitsmitarbeiter gab an, eine Verletzung am Finger erlitten zu haben. Beide benötigten keine ärztliche Versorgung, wurden auf freien Fuß belassen.
Gegen 16:10 Uhr trafen DB-Mitarbeiter in einer S8 vor dem Haltepunkt Freiham auf einen ohne Ticket Reisende. Als die 33-jährige Rumänin nach dem Ausstieg in Freiham flüchten wollte, wurde sie von einer 46-jährigen Prüfdienstmitarbeiterin durch Ziehen an der Jacke daran gehindert. Daraufhin stieß die Fahrscheinlose aus Sendling die 46-jährige DB-Mitarbeiterin zwecks weiterer Flucht weg. Daraufhin soll es zu einem Fußtritt durch die DB-Mitarbeiterin gekommen sein. Beide Beteiligte blieben äußerlich unverletzt, wurden auf freiem Fuß belassen.
In allen drei Fällen ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts der Körperverletzung; dreimal gegen die Reisenden sowie gegen den DB-Security bzw. die Prüfdienstmitarbeiterin.