(Bericht der Bundespolizei) – Am Donnerstag (1. Februar) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) neun ukrainische Staatsangehörige in einem Kleinbus aufgegriffen. Das in der Ukraine zugelassene Auto war nicht haftpflichtversichert und verfügte nur über acht Sitzplätze. Die mitreisende siebenköpfige Familie war außerdem nicht im Besitz der notwendigen Reisedokumente.
Lindauer Bundespolizisten stoppten am Morgen auf dem Kontrollplatz Sigmarszell einen in der Ukraine zugelassenen Van, der mit neun Personen besetzt war. Das Fahrzeug war jedoch nur zur Beförderung von acht Personen ausgelegt. Keiner der Insassen war angeschnallt und nur zwei der sechs Kinder hatten einen Kindersitz zur Verfügung. Teilweise mussten die Kleinen übereinandersitzen. Der 31-jährige Fahrer und dessen 12-jähriger Sohn konnten den Beamten zur Überprüfung gültige deutsche Aufenthaltstitel aushändigen. Die anderen beiden Erwachsenen, die 30-jährige Schwester des Fahrers und deren 31-jähriger Ehemann, waren lediglich im Besitz ukrainischer Ausweise. Für die fünf Kinder, im Alter zwischen sechs und vierzehn Jahren, legten die Eltern lediglich ukrainische Geburtsurkunden, zum Teil nur als Kopie, vor.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass alle Ukrainer im Mai 2023 erstmals nach Deutschland eingereist waren und einen Asylantrag gestellt hatten. Die siebenköpfige Familie war bereits im September 2023 in die Ukraine ausgereist. Die Ausländerbehörde hatte daher die Asylverfahren dieser Migranten eingestellt. Eigenen Angaben des Familienvaters zufolge, waren sie vor zwei Wochen aus der Ukraine über Deutschland für einen Besuch in die Schweiz gereist. Nun seien sie erneut auf der Fahrt in ihr Heimatland.
Die Beamten fanden außerdem heraus, dass für das Fahrzeug des 31-Jährigen in Deutschland kein Versicherungsschutz besteht. Offensichtlich war das nicht die erste unversicherte Fahrt. Das Amtsgericht Tirschenreuth bearbeitet aktuell einen Strafbefehl gegen den Mann wegen Fahrens ohne Pflichtversicherung. Weiterhin recherchierten die Bundespolizisten, dass Vater und Sohn, die im Landkreis Eichstätt mit Wohnsitz gemeldet sind, bei der zuständigen Ausländerbehörde seit Dezember 2023 als unbekannt verzogen gelten.
Der 31-jährige Fahrer erhielt Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie versuchten Einschleusens von Ausländern unter lebensbedrohlichen Umständen. Die Beamten stellten den Transporter samt Schlüssel sicher, nahmen die Dokumente des mutmaßlichen Schleuserfahrers und dessen Sohnes in Verwahrung und leiteten sie am Abend an das für sie zuständige Ausländeramt weiter. Die anderen strafmündigen Migranten wurden wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt. Die Bundespolizisten verweigerten ihnen die Einreise nach Deutschland.