(Berichte der Polizei Eschenbach) – Opferstockfischer in Schwarzenbach – Am Samstag, den 03.02.2024 wurde durch den Mesner der Kirche in Schwarzenbach ein Pkw, Mercedes A Klasse mit ausländischem Kennzeichen beobachtet wie dieser vor der St. Antonius Kirche stand. Es konnte leider nur ein Teil des Kennzeichens abgelesen werden.
In der Kirche „fischten“ die Täter vermutlich mit einem präparierten Werkzeug und Magneten das Münzgeld aus einem Opferstock. Der Opferstock selbst wurde hierbei nicht beschädigt, wodurch ein Diebstahl zunächst nicht auffällt. Der Kirche entstand ein Entwendungsschaden von ca. 40 Euro.
Dass Diebe Opferstöcke heimsuchen, ist ein bayernweites Problem. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei alle Kirchenvertreter, ein Auge auf Ihre Opferstöcke zu haben und diese häufiger zu leeren. Auch ist es sinnvoll, teils veraltete Opferstöcke durch neue, und mit einer entsprechenden Diebstahlssicherung ausgestatteten, auszutauschen.
Wer konnte in den letzten vier Wochen an der oben genannten Kirche verdächtige Personen oder Fahrzeuge feststellen. Hinweise bitte an die PI Eschenbach unter 09645/9204-0.
Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss aus dem Verkehr gezogen – In den frühen Morgenstunden des vergangenen Samstags führten Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach im Stadtgebiet Grafenwöhr mehrere Verkehrskontrollen durch. Hierbei konnten gleich zwei Pkw-Fahrer mit zu viel Alkohol am Steuer angetroffen werden.
Gegen 02.30 Uhr konnte der 23-Jährige Fahrer eines Opel angehalten werden. Nachdem bei diesem Alkoholgeruch festgestellt werden konnte, wurde ihm ein Atemalkoholtest angeboten. Dieser verlief positiv und ergab einen Wert von über 1,1 Promille, was eine Straftat darstellt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Eine Blutentnahme beim Beschuldigten wurde durchgeführt. Zudem wurde dessen Führerschein einbehalten. Eine Strafanzeige wird gefertigt.
Kurz nach 04.30 Uhr wurde ein 22-Jähriger BMW-Fahrer kontrolliert. Ein ihm angebotener Alkotest verlief ebenfalls positiv. Dieser ergab einen Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille und lag im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Dessen Weiterfahrt wurde ebenfalls unterbunden. Ihm erwartet nun eine Geldbuße von mindestens 500.– Euro und 1 Monat Fahrverbot.