Bundespolizei

Ungar muss 270 Tage ins Gefängnis

Für einen ungarischen Staatsangehörigen ist dieses Jahr wohl schon “gelaufen”. Die Bundespolizei hat den Insassen eines in Italien zugelassenen Reisebusses am Mittwoch (10. April) bei Grenzkontrollen auf der A93 verhaftet und anschließend ins Gefängnis nach Bernau gebracht. Dort wird er voraussichtlich bis Januar 2025 bleiben müssen. Gegen ihn lagen Strafbefehle der Amtsgerichte Passau und Stuttgart vor.

Bei der Überprüfung der Personalien des Businsassen auf Höhe Kiefersfelden stellte sich heraus, dass der Ungar in Deutschland von der Justiz gesucht wurde. Demnach hatte das Passauer Amtsgericht im Jahr 2022 wegen Hehlerei, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und des Fahrzeuggebrauchs ohne Haftpflichtversicherung gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 7.600 Euro festgesetzt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war außerdem noch eine weitere Geldstrafe von 800 Euro zu zahlen, die das Stuttgarter Amtsgericht 2022 gegen ihn verhängt hatte.

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Symbolbild Festnahme

Der 56-Jährige war nicht in der Lage, seine Justizschulden zu begleichen. Daher musste er die von den Gerichten ersatzweise angeordneten Freiheitsstrafen von zusammengerechnet 270 Tagen antreten. Die Bundespolizei brachte den Mann in die Justizvollzugsanstalt Bernau, wo er sich voraussichtlich rund neun Monate lang “hinter Gittern” aufzuhalten hat.

Ausländerbehörde jahrelang getäuscht

Am Donnerstag (11. April) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen senegalesischen Staatsangehörigen, der sich mit einem gefälschten Pass ausgewiesen hatte, vorläufig festgenommen. Der Migrant war seit 2017 geduldeter Ausländer in Deutschland und hatte weiterhin Sozialleistungen bezogen. Gegenüber der Ausländerbehörde hatte er jedoch seine senegalesischen und italienischen Dokumente sowie die Arbeitsaufnahme in Italien verschwiegen.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten in den frühen Morgenstunden einen Senegalesen, der in einem Fernreisebus mit dem Routing Turin-Nürnberg einreisen wollte. Der Passagier händigte den Beamten hierbei seinen senegalesischen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel aus. Die Polizisten entlarvten den Pass allerdings als Fälschung. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten die gültige deutsche Duldung mit einem abweichenden Nachnamen sowie die senegalesische Identitätskarte des Mannes. Der Senegalese gab an, in Italien zu wohnen und dort auch zu arbeiten.

Die Bundespolizisten ermittelten, dass der 30-Jährige in einer Asylunterkunft in Bad Hindelang gemeldet ist, sich dort regelmäßig aufhält und dauerhaft monatliche Sozialleistungen bezieht. Der Migrant war im April 2015 erstmals nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt, welcher Anfang 2017 abgelehnt worden war. Da der Senegalese aufgrund fehlender Reisedokumente nicht abgeschoben werden konnte, war er seitdem geduldet und bezog weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Beamten fanden außerdem heraus, dass der Mann bei der damaligen Asylantragstellung der Ausländerbehörde eine falsche Geburtsurkunde vorgelegt hatte. Diesbezüglich ist gegen ihn bereits ein Strafverfahren anhängig. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der Migrant auch den italienischen Aufenthaltstitel unter Vorlage des gefälschten Passes erlangt. Seinen Wohnsitz in Italien sowie seinen italienischen Aufenthaltstitel hatte er 30-Jährige den deutschen Ausländerbehörden bisher verschwiegen.

Die Bundespolizisten zeigten den Migranten wegen Urkundenfälschung, versuchter unerlaubter Einreise sowie Betruges im besonders schweren Fall an. Auf richterliche Entscheidung beschlagnahmten die Beamten die drei Handys des Beschuldigten und stellten den gefälschten Pass sowie nach Rücksprache mit dem Ausländeramt auch die Duldung sicher. Außerdem durchsuchten die Beamten die Einzimmerwohnung des Mannes, wobei sie über 5.800 Euro Bargeld fanden und sicherstellten. Die Bundespolizisten belegten den Migranten mit einem dreijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik und wiesen ihn am Nachmittag nach Österreich zurück.