Bundespolizei
Symbolbild Festnahme

 

Bundespolizei: Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus konnte am Wochenende (16. – 18. Februar) erneut fünf Fahndungserfolge verbuchen. Die per Haftbefehl gesuchten Männer wurden an der A6 in Waidhaus kontrolliert und festgenommen. Für zwei der Gesuchten endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt weiden.

Am Freitagabend erwischten die Beamten der Bundespolizeiinspektion einen 23-jährigen Rumänen bei der Einreise aus Tschechien. Er wurde vom Amtsgericht Heidelberg im September 2022 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Da er diese bisher nicht bezahlt hatte, folgte die Ausschreibung des 23-Jährigen durch die Staatsanwaltschaft Potsdam mittels Haftbefehl.

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Darin wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen angeordnet. Da er seien offenen Justizschulden aber dieses Mal bezahlen konnte, blieb ihm ein Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt erspart und er konnte seien Reise fortsetzten.

Ein weiterer Strafbefehl verschaffte einem 67-jährigen Bulgaren eine 20 –tägigen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Weiden. Er wurde am Samstagnachmittag in der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei an der A6 in Waidhaus kontrolliert und als gesuchter Straftäter entlarvt. Wegen Diebstahls wurde er im Oktober 2023 durch das Amtsgericht Mannheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt und aufgrund fehlender Zahlungsmoral durch die Staatsanwaltschaft Mannheim per Haftbefehl gesucht.

Da er in Begleitung eines Vierbeiners war mussten zwei Mitarbeiter des Tierheims Schwarzenbach am Abend zur Dienststelle eilen um seinen Begleiter mit der kalten Schnauze für 20 Tage in Obhut zu nehmen. Danach kann auch der 67-Jährige seine Reise wieder fortsetzen.

Bundespolizei nimmt Rumänen fest

Nur kurze Zeit später nahmen die Beamten einen 45-jährigen Rumänen fest. Auch er wurde wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt per Haftbefehl gesucht. Das Amtsgericht Bad Kissingen verhing im September 2023 deswegen eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Diese bezahlte er an der Kontrollstelle vor Ort und blieb somit auf freiem Fuße.

Am Samstagvormittag ging den Beamten ein Schweizer Schwarzfahrer ins Fahndungsnetz. Ursächlich für die Festnahme war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Lörrach von Mai 2021 wegen des Fahrens trotz Fahrverbots. Der Schweizer hatte seine Justizschulden bis dato nicht bezahlt und bekam als Quittung eine Fahndungsnotierung per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Freiburg. Da er dieses Mal seine Justizschulden in Höhe von 800 Euro bereitwillig bezahlt hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzten.

Anders erging es einem 23-jährigem Rumänen nur wenige Stunden später. Er wurde wegen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth per Haftbefehl gesucht. Auch er bezahlte seine Justizschulden aus einem Verfahren des Amtsgerichts Nürnberg nicht und konnte den ihm auferlegten Betrag von 1.000 Euro vor Ort nicht begleichen. Er wurde zur Verbüßung der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

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