Die Bundespolizei Waidhaus stoppte am Wochenende mehrere gesuchte Straftäter auf der A6. Drei Männer konnten Haftbefehle durch bereits getätigte oder vor Ort geleistete Zahlungen abwenden.

 

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Foto: Symbolbild

 

Zahlungsnachweis hebt Haftbefehl auf

Bundespolizei. Bei Grenzkontrollen auf der A6 stoppten Beamte der Bundespolizei Waidhaus am Wochenende einen Pkw mit zwei rumänischen Insassen. Gegen den 31-jährigen Beifahrer lag ein Festnahmeersuchen der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Diebstahls vor.

Der Mann war im Februar 2025 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden, die er durch die Zahlung von 1.600 Euro hätte vermeiden können. Da er jedoch einen Einzahlungsbeleg vorlegte, der die vollständige Begleichung bestätigte, durfte er seine Reise fortsetzen.

42-Jähriger begleicht offene Geldstrafe

Auch der zweite Insasse des Fahrzeugs, ein 42-jähriger Rumäne, wurde per Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte ihn zur Fahndung ausgeschrieben, weil er eine Geldstrafe des Amtsgerichts Speyer wegen Trunkenheit im Verkehr aus dem Jahr 2021 nicht beglichen hatte.

Der Gesamtbetrag von 1.600 Euro – bestehend aus Geldstrafe und Verfahrenskosten – wurde von ihm noch vor Ort bezahlt. Damit vermied auch er die Ersatzfreiheitsstrafe und durfte weiterfahren.

Bundespolizei: Russischer Staatsangehöriger zahlt 2.000 Euro

Am Sonntag kontrollierten die Beamten einen 26-jährigen Russen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor, da er eine Geldstrafe von 2.000 Euro wegen versuchten Betrugs bislang nicht gezahlt hatte. Der Mann beglich seine offenen Justizschulden vor Ort und konnte somit die Vollstreckung der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.