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Bundespolizei – Meldungen am 05.08.2024

Bundespolizei

Mann sticht mit Messer im Hauptbahnhof zu

Am Mittwoch (31. Juli) sind zwei Männer im Hauptbahnhof Nürnberg in eine verbale Auseinandersetzung geraten. Im Anschluss stach einer der beiden Männer mit einem Messer zu. Die Bundespolizei ermittelt und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Mittwochnachmittag gegen 14:15 Uhr gerieten ein 34-Jähriger und ein 39-Jähriger im Hauptbahnhof Nürnberg aus bisher noch ungeklärten Gründen in Streit. Auf der Rolltreppe von der Königstorpassage zur Mittelhalle des Bahnhofs stach der 34-Jährige dem älteren Kontrahenten mit einem Messer in den Rücken. Im Anschluss floh er in Richtung der U-Bahn-Abgänge. Mehrere Polizeibeamte fahndeten nach dem Messerstecher und konnten diesen schließlich im Bereich des Haupteingangs festnehmen.

Der Verletzte wurde mit dem Verdacht einer lebensgefährlichen Verletzung ins Klinikum gebracht.

Die Bundespolizei ermittelt und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftat und insbesondere zu der verbalen Auseinandersetzung machen können, sich bei der Bundespolizei Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 205551-0 oder über die E-Mail-Adresse bpoli.nuernberg@polizei.bund.de zu melden.

Bundespolizei Waldmünchen

Von der Kontrollstelle ins Gefängnis

Von Donnerstag auf Freitag (2. August) hat die Bundespolizei drei Männer von der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden nach Bernau ins Gefängnis gebracht. Die drei Businsassen, die über die deutsch-österreichische Grenze in die Bundesrepublik eingereist waren, wurden unabhängig voneinander von deutschen Justizbehörden gesucht. Sie müssen mehrmonatige Haftstrafen verbüßen.

Am Freitagmorgen überprüften die Bundespolizisten an der A93 die Personalien eines italienischen Staatsangehörigen. Wie sich herausstellte, hatte der 53-Jährige noch Justizschulden in Höhe von 2.800 Euro. Diese Geldstrafe hatte das Amtsgericht Ludwigsburg im Jahr 2021 wegen Körperverletzung festgesetzt. Da der Italiener kein Geld hatte, musste er in der Bernauer Haftanstalt die 80-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 22 Fällen hatte das Amtsgericht Bonn einen Rumänen bereits im Jahr 2012 verurteilt. Laut Haftbefehl ist der Verurteilte, der noch eine Restfreiheitsstrafe von 313 Tagen zu verbüßen hat, flüchtig gewesen. Die Rosenheimer Bundespolizei sorgte Donnerstagmittag mit der sich an die Grenzkontrolle anschließende Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Bernau dafür, dass der 48-Jährige die noch ausstehende rund zehnmonatige Haft abschließend „absitzen“ kann.

Am selben Tag brachten die Bundespolizisten auch einen 34-jährigen Rumänen nach Bernau ins Gefängnis. Gegen ihn lagen, wie die Beamten mithilfe des Polizeicomputers herausfinden konnten, gleich zwei Haftbefehle vor. Beide stammen von der Staatsanwaltschaft Bielefeld. Demnach hätte der Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen 3.000 Euro sowie 2.160 Euro zahlen müssen.

Der Busreisende erklärte bei der Kontrolle auf der Inntalautobahn, dass er nicht über die geforderten Beträge verfüge. Daher wurden die 2023 und 2022 vom zuständigen Amtsgericht in Gütersloh festgesetzten Freiheitsstrafen von 100 und 72 Tagen fällig.