Bundespolizei

Neukirchen b. Hl. Blut, Rittsteig – Beamte der Bundespolizei haben am Mittwoch (19. März) einem Algerier die Einreise verweigert und bei einem Mann verbotene Gegenstände sichergestellt.

Gegen 09:30 Uhr kontrollierten Fahndungskräfte im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 40-jährigen Algerier bei der Einreise über den ehemaligen Grenzübergang Rittsteig als Beifahrer in einem Pkw.

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Der Algerier konnte lediglich einen polnischen Aufenthaltstitel vorweisen. Einen für den Grenzübertritt erforderlichen Reisepass führte er nicht mit und somit verfügte er nicht über die erforderlichen Papiere für die Einreise nach Deutschland. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt nun wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 40-Jährige nach Tschechien zurückgewiesen.

Bei einer weiteren Kontrolle gegen 10:30 Uhr überprüften Bundespolizisten einen 65-jährigen Polen. Die Frage der Beamten, ob er gefährliche Gegenstände mit sich führe, verneinte er. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Polizisten aber in der Mittelkonsole griffbereit ein verbotenes Reizstoffsprühgerät ohne entsprechende Kennzeichnung und in seinem Rucksack ein Einhandmesser für welches er kein berechtigtes Interesse zum Führen glaubhaft machen konnte.

Die Beamten stellten die Gegenstände sicher. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde dem Polen die Weiterreise gestattet. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.