Bundespolizei verhaftet gesuchten Deutschen
Die Bundespolizei hat am Sonntag (27. Juli) bei Kontrollen am Grenzübergang Mittenwald – Scharnitz einen gesuchten Deutschen gefasst. Gegen den Mann lagen gleich zwei Haftbefehle vor. Er wird die nächsten eineinhalb Jahre „hinter Gittern“ verbringen müssen.
Bei der Überprüfung der Personalien des 46-Jährigen fanden die Bundespolizisten heraus, dass ihn das Amtsgericht Dresden bereits im Jahr 2022 wegen Diebstahls verurteilt hatte. Von dem damals festgesetzten 18-monatigen Freiheitsentzug war die Untersuchungshaft von etwa einem Monat abzuziehen.
Im März 2025 war er vom Dresdener Amtsgericht zudem wegen Computerbetrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.190 Euro, ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 35 Tagen verurteilt worden. Außerdem hatte das Gericht festgelegt, dass er neben den Verfahrenskosten in Höhe von rund 1.200 Euro auch etwa 2.000 Euro, die er aus der kriminellen Handlung erlangt hatte, als Wertersatz zu zahlen habe.
Der gebürtige Sachse war nicht in der Lage, seine Justizschulden zu begleichen. Insgesamt steht ihm demnach aufgrund beider Urteile ein Gefängnisaufenthalt von eineinhalb Jahren bevor. Die Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen.

Durch die Staatsanwaltschaft gesucht, durch die Bundespolizei festgenommen
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing haben von gestern Abend (27. Juli) bis heute Morgen mehrere Personen festgenommen, die von Staatsanwaltschaften mit Haftbefehl gesucht wurden. Ein 31-jähriger pakistanischer Staatsangehöriger wurde bei einer Grenzkontrolle auf der A8 als Insasse eines Reisebusses festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Passau suchte wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz nach ihm. Um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen, zahlte er die geforderten Gesamtkosten in Höhe von 1.267 Euro und konnte seine Reise anschließend fortsetzen.
Eine Stunde später wurde ein 26-jähriger Kosovare auf der Saalbrücke bei Freilassing überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft München II nach ihm wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sucht. Das Amtsgericht Miesbach hat eine Geldstrafe von 3.000 Euro verhängt, von denen noch 2.520 Euro zu zahlen waren. Die Zahlung wurde von einer anderen Person übernommen, sodass auch diese Person ihre Reise fortsetzen konnte.
Heute Morgen gegen 5.00 Uhr wurde ein 32-jähriger Bulgare bei einer Grenzkontrolle auf der A8 gestoppt. Er wurde durch die Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Bedrohung gesucht. Da er die geforderte Geldstrafe von 2.400 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er durch Beamte der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Nur etwa 10 Minuten später geriet ein 40-jähriger Bulgare, ebenfalls auf der A8, in das Fahndungsnetz der Bundespolizei. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück suchte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zuvor war er vom Amtsgericht Osnabrück zu einer Geldstrafe von 1.560 Euro verurteilt worden. Zudem wird der Mann auch im Rahmen einer Aufenthaltsermittlung gesucht. Der 40-Jährige ist derzeit in der Justizvollzugsanstalt postalisch erreichbar, um die ersatzweise geforderte Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Bundespolizei ermittelt wegen Schleuserei
Die Bundespolizei hat am Sonntag (27. Juli) fünf Insassen eines Fahrzeugs mit polnischem Kennzeichen an der B307 nahe Kreuth festgenommen. Vier der georgischen Staatsangehörigen konnten sich nicht ordnungsgemäß ausweisen. Ihr Fahrer hatte zwar die erforderlichen Einreisepapiere, wurde aber beschuldigt, seine Landsleute eingeschleust zu haben.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle, händigte der Fahrzeugführer einen georgischen Reisepass und eine italienische Niederlassungserlaubnis aus. Seine vier Begleiterinnen führten keine Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland mit. Sie gaben an, aus Georgien zu stammen und zwischen 34 und 60 Jahre alt zu sein. Ersten Erkenntnissen zufolge hatten sie sich vor ihrer Reise in die Bundesrepublik längere Zeit in Italien aufgehalten.
Die vier Frauen und ihr 45-jähriger Fahrer wurden getrennt voneinander zur Rosenheimer Bundespolizeiinspektion gebracht. Dort stellte sich heraus, dass gegen den polizeibekannten Mann in Rheinland-Pfalz bereits Mitte des Jahres ein Verfahren wegen des Verdachts der Schleuserei eröffnet worden war. Nachdem er in Rosenheim erneut eine Strafanzeige wegen Einschleusens von Ausländern entgegenzunehmen hatte, verweigerte ihm die Bundespolizei die Einreise, obwohl er die erforderlichen Papiere für Einreise und Aufenthalt in Deutschland besaß.
Er wurde zurückgewiesen, da ihn die Bundespolizei als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einstufte. Die vier Georgierinnen erhielten jeweils eine Strafanzeige wegen illegalen Einreiseversuchs. Auch sie mussten Sonntagnacht die Rückreise nach Österreich antreten.