
Bundespolizei
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen wurden dabei zwischen dem 16. September und dem 31. Oktober 2024 (einschließlich) in Bayern getroffen:
- 1.998 unerlaubte Einreisen angezeigt, davon wurden bei 1.179 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (949 Zurückweisungen plus 230 aufenthaltsbeendende Maßnahmen), 95 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert sowie 88 Schleuser festgenommen.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5899832
Hinweis: Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst und sind nicht qualitätsgesichert.
Hintergrund:
Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.