Bundespolizei

Männer wollen ihre geschleusten Brüder bei der Polizei abholen

In den vergangenen Tagen (9./11. Februar) hat die Bundespolizei insgesamt drei syrische und drei türkische mutmaßliche Geschleuste aufgegriffen. Die Migranten hatten versucht, ohne gültige Papiere mit einem Fernbus und Zug einzureisen. Die Bundespolizisten stießen bei ihren Ermittlungen auf Unterstützer der Migranten.

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Symbolbild: Bundespolizei

Eine Bundespolizei-Streife kontrollierte in der Nacht auf Dienstag (11. Februar) am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei syrische Fernbusreisende (Routing Mailand-Białystok). Dabei stellten die Beamten fest, dass die Reisepässe der beiden 26 Jahre alten Männer bereits abgelaufen und sie nicht im Besitz gültiger Aufenthaltstitel waren. Eigenen Angaben zufolge befanden sich die Syrer auf dem Weg nach Regensburg, um dort Asyl zu beantragen und später ihre Angehörigen nachzuholen.

Beide Migranten gaben zu, in ihrem Heimatland keiner Bedrohung oder Verfolgung ausgesetzt zu sein. Die Bundespolizisten ermittelten, dass die Migranten ihre Busfahrscheine von einem unbekannten Helfer erhalten hatten. Die Beamten zeigten die beiden Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und wiesen sie schließlich nach Österreich zurück. Gegen den bisher unbekannten Mann wird nun wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt.

Bereits am Sonntag (9. Februar) hatten Lindauer Bundespolizisten am Bahnhof Lindau-Reutin einen ausweislosen 26-jährigen Syrer sowie drei 19-, 22- und 25-jährige Türken aufgegriffen. Die vier Migranten wollten ohne die notwendigen Dokumente mit einem Zug nach Deutschland einreisen. Noch während der Sachbearbeitung im Revier der Bundespolizei ging ein Anruf der Grenzpolizei Lindau ein. Zwei türkische Männer hatten sich in der Dienststelle der bayerischen Polizisten gemeldet und angegeben, ihre Brüder abholen zu wollen. Bei den Geschwistern handelte es sich um die zuvor aufgegriffenen 19- und 22-jährigen Migranten.

Die beiden 30 und 31 Jahre alten Abholer, die legal in Deutschland leben, erhielten Anzeigen wegen Beihilfe zum versuchten unerlaubten Aufenthalt und wurden nach Abschluss der Maßnahmen entlassen. Die Bundespolizisten ermittelten, dass der in der Türkei lebende Vater des 31-jährigen Abholers und des 19-jährigen Zugreisenden 4.000 Euro für die Reise von Bosnien nach Deutschland an Schleuser gezahlt haben soll.

Die Ermittlungen der Bundespolizei wegen Einschleusens von Ausländern richten sich daher gegen mindestens zwei bisher unbekannte Beschuldigte sowie den Vater des 19-Jährigen. Die Beamten zeigten alle vier Zugreisenden wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Die drei Türken wurden nach Österreich zurückgewiesen. Die Bundespolizisten fanden heraus, dass der Syrer bei den österreichischen Behörden bereits als Asylbewerber registriert worden war, weswegen er unverzüglich ausreisen musste.

540 Tage Restfreiheitsstrafe – Iraker mit 15 Aliasnamen verhaftet

Bundespolizisten haben am Mittwoch (12. Februar) bei Grenzkontrollen am Bahnhof Freilassing einen gesuchten 29-jährigen Iraker verhaftet. Wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls muss der Mann nun eine Restfreiheitsstrafe von 540 Tagen verbüßen.

Gegen 14.15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen aus Österreich ankommenden Zug. Ein gültiges Grenzübertrittsdokument legte der Mann nicht vor, wodurch der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise besteht.

Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den Iraker ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vorlag. Demnach muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von 540 Tagen verbüßen. Außerdem besaß der Mann zahlreiche falsche Identitäten: 15 sogenannte Aliaspersonalien ermittelten die Beamten.

Vor Verbüßen seiner Haftstrafe war der Iraker bereits 2017 in sein Heimatland abgeschoben worden. Trotz des im Zuge der Abschiebung verhängten Einreiseverbots ist er nun nach Deutschland zurückgekommen. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Reise endet nach Kontrolle durch die Bundespolizei in der Justizvollzugsanstalt

Kurz nach Mitternacht (13. Februar) wurde ein 23-jähriger Kosovare durch die Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen festgenommen. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Landshut suchten in mehreren Fällen nach dem Mann.

Bundespolizisten staunten nicht schlecht, als sie die Daten des Kosovaren überprüften und Fahndungstreffer erzielten. Der erste Haftbefehl wurde nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Amtsgerichts Landshut aus dem Jahr 2021 durch die Staatsanwaltschaft erlassen. 1 Jahr Jugendstrafe wegen räuberischer Erpressung hatte der Verurteilte nicht angetreten und wurde daher gesucht. Im Dezember 2023 wurde ein Strafbefehl gegen den 23-Jährigen durch das Amtsgericht Landshut erlassen.

900 Euro Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz oder alternativ die Verbüßung einer 60-tägigen Haftstrafe waren zu vollstrecken. Wegen Verbrechen nach § 29a Betäubungsmittelgesetz hatte das Amtsgericht Landshut 2024 ferner einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Kosovaren erlassen.

Bundespolizisten brachten den Mann in eine Justizvollzugsanstalt.