Bundespolizei

Durch Freundschaftsdienst strafbar gemacht

Am Mittwoch (13. März) hat die Bundespolizei einen kosovarischen Staatsangehörigen vom Flughafen Memmingen in sein Heimatland zurückgewiesen. Der polizeibekannte Mann hatte am Vortag mithilfe eines Landsmannes versucht, unerlaubt über den Füssener Grenztunnel einzureisen.

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Kemptener Bundespolizisten stoppten kurz nach Mitternacht in der Kontrollstelle einen in Italien zugelassenen Pkw, der mit zwei kosovarischen Männern besetzt war. Der 45-jährige Fahrer, der in Italien lebt, wies sich mit seinem kosovarischen Reisepass sowie italienischen Aufenthaltstitel aus. Der 55-jährige Beifahrer war lediglich im Besitz seines Passes, in dem sich jedoch weder ein Visum noch ein Stempel befanden.

Der Mann gab an, eine beim Gericht hinterlegte Kaution abholen zu wollen. Der Fahrer hatte beabsichtigt, seinen Fahrdienst mit dem Einkauf von Arbeitsmaterialien zu verbinden. Die Bundespolizisten ermittelten, dass der 55-Jährige seit Juni 2023 eine Meldeadresse in Wuppertal besitzt. Außerdem fanden die Beamten bei der Fahndungsüberprüfung heraus, dass der Mann schon seit Juni 2022 durch die italienischen Behörden zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben war.

Der Beifahrer gab dazu an, damals unerlaubt nach Italien eingereist zu sein. Die Bundespolizisten recherchierten, dass der Kosovare 2023 in Düsseldorf wegen schweren Diebstahls in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Die Beamten zeigten den 55-Jährigen wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Der Fahrzeuglenker wurde wegen Beihilfe angezeigt. Aufgrund dieser Straftat erlischt das Reiserecht des Kosovaren, weswegen er ebenso wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt und ihm die Einreise verweigert wurde. Der Beifahrer musste 329 Euro für die Rückführungskosten hinterlegen und schließlich am Mittwochvormittag vom Flughafen Memmingen die Heimreise auf dem Luftweg antreten.

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Symbolbild der Bundespolizei

Vorsicht Lebensgefahr: S-Bahn-Surfen – Bundespolizei warnt!

Am Donnerstagnachmittag (14. März) wurde der Bundespolizei eine Person, die außen auf einer S-Bahn mitfährt, gemeldet. Aus diesem, und bereits mehreren ähnlichen Anlässen in diesem Jahr, warnt die Bundespolizei vor diesen und ähnlichen lebensgefährlichen Aktionen!

Gegen 14:30 Uhr wurde die Bundespolizei informiert, dass am Haltepunkt Starnberg-Nord eine Person, die Richtung München fahrende S6 bestiegen hatte und mit der S-Bahn “surfen” würde. Ermittlungen ergaben, dass der Triebfahrzeugführer davon nichts bemerkt hatte und seine Fahrt nach mehreren Stopps an Haltepunkten jeweils planmäßig wieder fortgesetzt hatte. Ob die Person in Gauting, Stockdorf, Planegg oder Lochham “abstieg” ist nicht bekannt. Beim Halt in Lochham wurde sie von Beamten der Bundespolizei jedenfalls trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen.

Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der “illegale Fahrgast” unterwegs in den Gleisbereich gestürzt war, überflog ein Helikopter der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim den Bereich. Zudem wurde der Bahnverkehr durch Anordnung von Langsamfahrten eingeschränkt.

In Fällen wie diesen werden durch die Bundespolizei stets Ermittlungen wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Zudem kommt es aufgrund von Langsamfahrten und Streckensperrungen oftmals zu, zum Teil erheblichen betrieblichen Störungen im Betrieb des Bahnverkehrs.

Die Bundespolizei bittet um Hinweise (089/515550-0). Wer kann Angaben zur ca. 18-Jahre alten Frau, die offene Haare tragend und einen Rucksack mitführend beschrieben wurde, machen? Die Münchner Bundespolizei warnt vor diesem lebensgefährlichen Unsinn! Wer Personen auf oder an S-Bahnen oder Zügen erkennt, sollte schnellstmöglich die (Bundes)Polizei informieren. In diesem Jahr ist es bereits wiederholt auf den Strecken der S6 und S8 zu ähnlichen Vorfällen gekommen. In allen Fällen wurden keine “S-Bahnsurfer” mehr angetroffen.

Gefährliche Körperverletzung – 37-Jähriger muss vor Haftrichter

Am Donnerstagabend (14. März) wurde ein 50-Jähriger nach einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem 37-Jährigen im Hauptbahnhof verletzt. Der wohnsitzlose Aggressor wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

Gegen 21:25 Uhr kam es am Ausgang Arnulfstraße des Hauptbahnhofes München zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Ein 37-jähriger Pole hatte einen 50-jährigen Deutschen wegen einer Zigarette angesprochen, worauf es zu einem Wortgefecht kam. In dessen Folge griff der 37-Jährige sein Gegenüber unvermittelt an. Als der ebenfalls wohnsitzlose 50-Jährige zu Boden stürzte, trat der Jüngere ihm mehrfach mit dem Fuß gegen Kopf und Oberkörper.

Der 50-Jährige wurde anschließend vom Rettungsdienst in ein Münchner Krankenhaus transportiert. Über dessen Verletzungen liegen bislang noch keine Hinweise vor.

Der mit 1,88 Promille alkoholisierte 37-Jährige konnte von Beamten der Bundespolizei festgenommen werden. Der Pole trat zurückliegend bereits wegen diverser Straftaten polizeilich in Erscheinung. Außerdem wurde in den zurückliegenden zwei Wochen von der Bundespolizei gegen den 37-Jährigen wiederholt wegen sexuellen Belästigungen ermittelt.