Polizei

Klimaaktivisten blockieren Fahrbahn

Am Samstag den 16. März 2024 kam es zu zwei Protestaktionen von Klimaaktivisten in Regensburg. Insgesamt nahmen circa 150 Personen am Versammlungsgeschehen teil.

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Neben einer angezeigten Versammlung in der Kumpfmühler Straße mit circa 70 Teilnehmern kam es gegen 12:00 Uhr zu einer weiteren, nicht angezeigten Protestaktion von Klimaaktivisten in der Kumpfmühler Straße Ecke Fritz-Fend-Straße in Regensburg. An dieser beteiligten sich rund 80 Personen und blockierten sämtliche Fahrbahnen. Die nicht angezeigte Versammlung wurde vom Einsatzleiter der Polizei für zwei Stunden genehmigt, nachdem der Verkehr ohne größere Behinderungen umgeleitet werden konnte.

Ab 14:00 Uhr kam es zu ersten Verkehrsstörungen auf der Umfahrungsstrecke im Bereich der Klenzebrücke, woraufhin das Versammlungsgeschehen ordnungsgemäß aufgelöst wurde. Die eingesetzten Polizeibeamten mussten mehr als 25 Aktivisten von der Straße tragen, da diese der mehrmaligen Aufforderung, die Fahrbahn zu verlassen, nicht nachkamen. Zwei dieser Aktivisten begaben sich daraufhin erneut auf die Straße, um den Verkehr zu behindern. Die eingesetzten Polizeibeamten nahmen sie daraufhin bis zum Ende der Versammlung in polizeilichen Gewahrsam.

Insgesamt kam es zu einem Vergehen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz und einer Ordnungswidrigkeit, aufgrund des Verteilens eines Flyers ohne Impressum. Die zwei in Gewahrsam genommenen Aktivisten konnten zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Der Verkehrsfluss war um circa 15:00 Uhr wiederhergestellt.

Polizei
Bild: Archivbild

Unleserliches Kennzeichen

Am Freitag, 15.03.2024, um 14.10 Uhr war ein 19-jähriger Landkreisbürger mit seinem Kraftrad Honda in der Landshuter Straße unterwegs. Einer Streife der Verkehrspolizei fiel das nach innen eingeklappte und somit nicht mehr lesbare Kennzeichen auf. Bei Erblicken der Polizei versuchte der Fahrer sich durch zweimaliges Abbiegen einer Kontrolle zu entziehen, konnte aber dennoch zur Kontrolle angehalten werden. Hierbei stellte sich heraus, das das Kennzeichen durch den Fahrer bewusst und gewollt nach innen verdreht wurde. Ihm erwartet nun eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs.

Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz

Der Betreiber einer Fischaufstiegshilfe (Fischtreppe), welche in Lohberg, OT Sommerau, im angrenzenden Seebach der Arberseestraße installiert ist, stellte fest, dass im Zeitraum von Freitag, den 01.03.2024 bis Freitag, den 15.03.2024 in den Zulauf der Fischaufstiegshilfe verbotswidrig mehrere Steine eingebracht wurden. Dies führte zur Aufstauung des Wasserlaufs im Bauwerk und stellt einen Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz dar. Zeugenhinweise auf den Verursacher werden an die PI Bad Kötzting, Tel.-Nr. 09941/9431-0 erbeten.

Unfallflucht in Roding

Vermutlich in der Nacht von 14.03. – 15.03.2024 ereignete sich an oben genannter Örtlichkeit ein Verkehrsunfall. Hierbei wurde gegen ein Verkehrszeichen gefahren und dieses beschädigt. Am Unfallort wurde ein amtliches Kennzeichen aufgefunden. Weiter ist zum Unfallhergang nichts bekannt. Sachdienliche Hinweise bitte an die PI Roding (09461/9421-0).

Holz entwendet

In der Zeit vom 19.02.2024 bis zum 14.03.2024 kam es im Bereich der Staatsstr. 2660, wenige Meter vor der Abzweigung nach Hamberg in Fahrtrichtung Regensburg zu einem Diebstahl, bei welchem drei Ster Holz entwendet wurden. Das Mischholz im Wert von 150 Euro war entlang der Staatsstraße neben dem dortigen Radweg gelagert und wurde durch einen unbekannten Täter entwendet. Wer hat hier auffällige Beobachtungen gemacht? Sachdienliche Hinweise zum Diebstahl erbittet die Polizei Parsberg unter der Telefonnummer 09492/9411-0.

Fehlender Versicherungsschutz am E-Scooter

Die Fahrerin eines sogenanntes Elektrokleinstfahrzeugs, neudeutsch E-Scooter, geriet am Freitag, 15.03.2024, gegen 11 Uhr in der Katzdorfer Straße in Neunburg in den Focus einer Polizeistreife der Polizeiinspektion Neunburg. Die 48 Jahre alte Fahrerin hatte an ihrem Gefährt kein aktuelles Versicherungskennzeichen angebracht, auch konnte sie keinen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Die Weiterfahrt musste daraufhin unterbunden werden, eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde aufgenommen.

Die Polizei Neunburg weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen, aber auch allen anderen versicherungspflichtigen Fahrzeugen, ihre Fahrzeuge auf gültigen Versicherungsschutz überprüfen sollten. Das neue Versicherungsjahr begann wie jedes Jahr am 01.03.

Fahrer unter Alkoholeinfluss

Am Freitagnachmittag, gegen 13:30 Uhr, wurde ein 64-jähriger Fahrer eines Opel Vectra in der Mühlbühlstraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Da bei der Überprüfung des Mannes deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar war, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher prompt positiv verlief. Der Mann aus dem östlichen Landkreis Tirschenreuth musste seinen Wagen stehen lassen, und ihn erwartet nun ein entsprechendes Bußgeld sowie ein Fahrverbot.

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Am 15.03.2024 ereignete sich gegen 14.35 Uhr auf der Kreisstraße R 20 in Piesenkofen, Gde. Obertraubling, ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Ein 59-jähriger Pkw Fahrer aus dem Landkreis Kelheim befuhr hier die Herzog-Albrecht-Straße in Piesenkofen in Richtung Oberhinkofen. Während in entgegengesetzter Fahrtrichtung ein Mercedes Sprinter nach der Einmündung in den Einthaler Weg verkehrsbedingt zum Stehen kam, wollte ein ein 8-jähriger aus dem Landkreis Regensburg mit seinem Fahrrad an der dortigen, ausgefallenen Ampelanlage die Fahrbahn, hinter dem Sprinter, mit seinem Fahrrad überqueren.

Hierbei wurde er durch den Pkw des 59-jährigen frontal erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Der Junge wurde hierbei mittelschwer verletzt und zur stationären Behandlung in ein Regensburger Unfallkrankenhaus verbracht. Der Sachschaden, der durch den Verkehrsunfall entstand beläuft sich auf ca. 2700 Euro.

Fußgänger bei Unfall verletzt

Am Freitag, 15.03.2024, gegen 16 Uhr, ereignete sich in Lappersdorf nahe der Bushaltestelle Industriestraße ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Fußgängerin. Die 82-jährige Pkw-Lenkerin übersah beim Abbiegen eine 52-jährige Passantin, welche gerade die Straße überquerte. Beim Zusammenstoß mit niedriger Geschwindigkeit wurde die Fußgängerin am Bein verletzt und anschließend in ein Krankenhaus verbracht. Die Pkw-Fahrerin blieb unbeschadet. Sie sieht sich jetzt mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung konfrontiert.