Bundespolizei

Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr

Am Mittwochabend (22. Mai) klickten in Furth im Wald für einen 52-jährigen Ungarn die Handschellen. Die Justiz hatte mit einem Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr nach dem Mann gefahndet.

Gegen 18:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit München, die derzeit das Bundespolizeirevier Furth im Wald unterstützen, einen Reisenden in einem Zug aus Prag. Beim Abgleich der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass der 52-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben war.

Das Amtsgericht München hatte den Ungarn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er diese aber bisher nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft München I einen Vollstreckungshaftbefehl. Der 52-Jährige konnte auch jetzt seine Justizschulden in Höhe von rund 3.000 Euro nicht bezahlen. Die Bundespolizisten lieferten den Mann zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.

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Foto: Bundespolizei

Haftbefehl bei mutmaßlicher Ladendiebin vollstreckt

Am Mittwochabend (22. Mai) hat ein Ladendetektiv am Hauptbahnhof Regensburg eine 31-jährige Ungarin beim Ladendiebstahl ertappt. Eine herbeigerufene Bundespolizeistreife nahm die Frau aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls fest. Gegen 19:45 Uhr beobachtete der Ladendetektiv eines Supermarktes am Hauptbahnhof Regensburg, wie eine Frau eine Knolle Knoblauch in ihre Tasche steckte. Anschließend verließ sie den Supermarkt, ohne die Ware zu bezahlen. Der Ladendetektiv verständigte das Bundespolizeirevier Regensburg.

Als die Beamten die Personalien der Frau im polizeilichen Fahndungssystem überprüften stellte sich heraus, dass gegen die 31-Jährige ein Haftbefehl vorlag. Die Ungarin hatte eine Ordnungswidrigkeit begangen und die verhängte Geldbuße nicht bezahlt. Daraufhin erließ die Staatsanwaltschaft Deggendorf einen Vollstreckungshaftbefehl.

Die 31-Jährige konnte die Erzwingungshaft abwenden, in dem sie ihre Justizschulden in Höhe von rund 250 Euro bezahlte. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen und der Anzeige wegen Diebstahls setzten die Bundespolizisten die Frau auf freien Fuß.