Bundespolizei

Mehrere Gewaltdelikte im bahnpolizeilichen Bereich
Der 15. Wiesntag (Samstag, 5. Oktober) des 189. Oktoberfestes brachte für die Bundespolizei erneut einen einsatzstarken Tag. Trotz zahlreicher, meist alkoholbedingter Gewaltdelikte, zogen die körperlichen Attacken keine ernsthaften Verletzungen nach sich.
* Schubsereien vor der Bahnhofsmission:
Mitarbeiter der Bahnhofsmission am Gleis 11 des Hauptbahnhofes meldeten gegen 10:40 Uhr eine körperliche Auseinandersetzung zweier wohnsitzloser Frauen. Eine 36-jährige Österreicherin stürzte zu Boden nachdem sie zuvor mehrfach von einer 61-jährigen Deutschen gestoßen worden war. Sie verletzte sich augenscheinlich nur leicht; benötigte keine ärztliche Versorgung. Die Ältere, gegen die wegen Körperverletzung strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden, hatte eine Atemalkoholkonzentrationen von 3,44 Promille. Woran der Streit sich entbrannte, wollte keine der beiden sagen.
** S-Bahnhaltepunkt Hohenbrunn:
Gegen 13:30 Uhr kam es am S-Bahnhaltepunkt Hohenbrunn zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ein 34-jähriger Spanier hatte seine Füße (mit Schuhen) auf einem S-Bahnsitz abgelegt. Ein mit 2,28 Promille alkoholisierter 58-jähriger Russe beleidigte den in Sendling Wohnenden, worauf der Beleidigte dem Hohenbrunner mit Faustschlägen antwortete. Jetzt ermittelt die Bundespolizei wegen Körperverletzung und Beleidigung.
*** Hauptbahnhof I:
Am Bahnsteig 24/25 des Hauptbahnhofes gerieten gegen 19:25 Uhr zwei Männer in Streit. Ein mit 0,5 Atemalkohol berauschter 21-jähriger Deutscher und ein 26-Jähriger aus Eritrea hatten sich wohl gegenseitig zu wenig Platz gelassen, bevor es zu gegenseitigen Faustschlägen kam. Eine nahe Präsenzstreife der Bundespolizei kam hinzu und trennte beide. Wechselseitige Körperverletzung heißt dies im Polizeijargon. Nun erwarten den Nürnberger und den Bamberger jeweils eine Strafanzeige.
**** Hauptbahnhof II:
Gegen 20:15 Uhr geriet ein alkoholisiertes französisches Pärchen aneinander. Erst saßen die beiden Wiesnbesucher aus dem französischen Department Rhone friedlich auf einer Bank. Dann schlug die 23-Jährige ihrem 26-jährigen Begleiter ins Gesicht. Der Mann revanchierte sich mit einem Hieb. Eine Präsenzstreife der Bundespolizei kam rechtzeitig hinzu, bevor die Situation außer Kontrolle geriet. Die beiden mit je ca. 1,6 Promille Alkoholisierten werden wegen wechselseitiger Körperverletzung Post der deutschen Justiz bekommen und sich dann bestimmt an das 189. Oktoberfest erinnern.
Brutale Attacke im Nürnberger Hauptbahnhof
Fünf Männer haben am frühen Samstagmorgen (5. Oktober) im Nürnberger Hauptbahnhof mit Fäusten auf einen 23-Jährigen eingeschlagen und mit den Füßen getreten.
Gegen 1:30 Uhr meldete eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg Mitte der Bundespolizei eine körperliche Auseinandersetzung in der Osthalle im Nürnberger Hauptbahnhof. Vor Ort stellten die Beamten einen am Boden liegenden Deutschen sowie weitere Personen fest, die Zeugen der Auseinandersetzung waren.
Nach ersten Befragungen und sofortiger Videosichtung stellten Bundespolizisten fest, dass eine Gruppe von fünf jungen Männern den 23-Jährigen zusammengeschlagen hat. Nachdem der Mann zu Boden gegangen war wurde er von den Angreifern mit Tritten gegen den Körper traktiert. Anlass für die körperliche Auseinandersetzung soll ein Streit zwischen dem 23-Jährigen und einer Frau in der Diskothek im Nürnberger Hauptbahnhof gewesen sein.
Noch vor Eintreffen der Beamten entfernten sich die Aggressoren. Jedoch konnten vier durch eine sofortige Nahbereichsfahndung in unmittelbarer Bahnhofsnähe festgestellt werden.
Der verständigte Jour-Staatsanwalt ordnete eine Haftrichtervorführung für einen der Schläger an, da er keinen festen Wohnsitz hat. Der 24-jährige Deutsche wurde nach erfolgter Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die anderen Aggressoren durften nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle verlassen.
Der 23-Jährige erlitt durch die Schläge und Tritte leichte Verletzungen. Eine ärztliche Untersuchung im Krankenhaus lehnte er ab und verließ eigenständig die Dienststelle.
Aus eigener Veranlassung erschien am Tag darauf der fünfte der Männer zur Dienststelle der Bundespolizei in Nürnberg für eine Beschuldigtenvernehmung. Aufgrund unklarer Wohnanschrift entschied der verständigte Bereitschaftsstaatsanwalt auf Haftvorführung. Bis zur Vorführung wurde der 21-jährige Deutsche in die Gewahrsamszelle der Bundespolizei eingeschlossen. Dabei wehrte sich der Mann gegen die Fesselung und leistete Widerstand.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.
