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Bundespolizei: Meldungen am 17.10.2024

Bundespolizei

Haftbefehl Weiden Gewalt Bundespolizei Polizei Fahndungserfolg

Europaweit gesuchter Zigarettenschmuggler gefasst

Am Dienstag (15. Oktober) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden einen europaweit gesuchten Zigarettenschmuggler gefasst. Die rumänische Justiz hatte gegen den Ukrainer bereits im Jahr 2017 einen europäischen Haftbefehl erlassen.

Kurz nach Mitternacht unterzogen Bundespolizisten an der A93 die beiden Insassen eines Autos mit tschechischem Kennzeichen einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Am Steuer saß ein ukrainischer Staatsangehöriger, der sich mit seinem Reisepass und einem tschechischen Visum ordnungsgemäß ausweisen konnte. Seine Beifahrerin hingegen verfügte lediglich über eine slowakische Duldung. Eigenen Angaben zufolge war sich das Paar bewusst, dass dieses Dokument ausschließlich zum Aufenthalt in der Slowakei, nicht aber zum Reisen durch Europa berechtigt.

Daher wurde die Frau des illegalen Einreiseversuchs und der Mann der Beihilfe dazu beschuldigt. Angesichts des Tatvorwurfs zeigten sie sich einsichtig und schlugen einhellig vor, Deutschland sofort wieder zu verlassen. Ihrem Wunsch, gemeinsam unverzüglich nach Österreich zurückzufahren, entsprach die Bundespolizei jedoch nicht.

Wie sich mithilfe der Fingerabdrücke des 33-Jährigen herausstellte, wurde er von den rumänischen Behörden unter anderen Personalien europaweit per Haftbefehl gesucht. Demnach war er 2016 in Rumänien wegen Zigarettenschmuggels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Statt sich dem Urteil zu fügen, gelang es ihm offenkundig, sich unter anderen Personalien abzusetzen. Nach jahrelanger Suche konnte der Ukrainer nunmehr in der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei dingfest gemacht werden. Er wurde auf Anordnung der verständigten Generalstaatsanwaltschaft in München beim Rosenheimer Amtsgericht vorgeführt. Der richterlichen Entscheidung entsprechend brachten die Bundespolizisten den Verhafteten in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim, wo er auf seine Auslieferung nach Rumänien zu warten hat.

In absehbarer Zeit wird er sich im Übrigen auch noch mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten Einreise seiner 28-jährigen Begleiterin auseinandersetzen müssen. Die Ukrainerin wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen.

Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Am Sonntag (13.10.2024) kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen München einen 40-jährigen Polen im Terminal 1. Ein Datenabgleich mit dem Fahndungsbestand ergab, dass gegen die Person ein offener Vollstreckungshaftbefehl, ausgeschrieben durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg -Fürth sowie eine Aufenthaltsermittlung seitens der Staatsanwaltschaft Hamburg besteht. Beide Fahndungsnotierungen liegen der Straftat des Diebstahls zugrunde. Der betreffende Haftbefehl beinhaltete eine Geldstrafe von insgesamt 750,00 Euro + 77,50 Euro Verfahrenskosten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen.

Da der Pole die Geldstrafe nicht zahlen konnte, ordnete die Staatsanwaltschaft Nürnberg die sofortige Vollziehung des Haftbefehls an. Ein durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest bei dem Festgenommen ergab einen Promillewert von 2,70 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit durch einen Arzt wurde der Pole in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.

Am Montag (14.10.24) wurde am Flughafen München ein 32-jähriger Tscheche bei der Ausreisekontrolle ich Richtung London vorstellig, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vorlag. Zu vollstrecken war insgesamt eine Geldstrafe von 3.119,50 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen. Die Person konnte den Gesamtbetrag vor Ort bezahlen und seine Ausreise wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattet.

Am gleichen Tag (Montag, 14.10.) vollstreckte die Bundespolizei einen weiteren Vollstreckungshaftbefehl aufgrund einer Ordnungswidrigkeit bei einem 37-jährigen Deutschen. Der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II umfasste eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 130,50 oder 2 Tage Erzwingungshaft. Um dieser zu entgehen beglich der 37-Jährige den Gesamtbetrag und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.