Bundespolizei

Unbekannte sprühen Graffiti an Haltestelle
Im Zeitraum von Samstagabend (2. November) bis Sonntagmorgen (3. November) haben bislang unbekannte Täter in Lauf a.d.Pegnitz, mehrere Bahneinrichtungen mit Graffiti besprüht. Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise.
Im oben genannten Zeitraum wurden mehrere Graffiti an der S-Bahnhaltestelle Lauf (links der Pegnitz) angebracht. Dabei wurde unter anderem die Nutzung der Fahrausweisautomaten beeinträchtigt, da die Bildschirme besprüht wurden.
Der hierdurch entstandene Sachschaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt.
Die Bundespolizei führt die Ermittlungen und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Identifizierung der bislang Unbekannten geben können, sich bei der Bundespolizeiinspektion Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 205551-0 oder über die E-Mail-Adresse bpoli.nuernberg@polizei.bund.de zu melden.
Untergetauchter Migrant am Grenztunnel ertappt
Am Sonntag (3. November) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen gesuchten Iraker festgenommen und schließlich in Zurückweisungshaft gebracht. Der vermeintlich ausweislose Migrant hatte sich bisher einer angedrohten Abschiebung entzogen und war vor den Behörden untergetaucht.
In der Nacht auf Sonntag stoppten Kemptener Bundespolizisten auf der BAB 7 einen Kleinwagen mit Münchener Kennzeichen kurz vor der Ausreise. Der Fahrer war zuvor über den Grenztunnel eingereist, hatte den Wagen über die erste Ausfahrt gewendet und wollte zurück nach Österreich fahren. Wie der Fahrzeuglenker später angab, hatte er sich nach dem Tanken verfahren.
Der Fahrer, ein 29-jähriger Iraker, konnte sich unter anderem mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis ausweisen. Sein gleichaltriger Beifahrer, ebenfalls irakischer Staatsangehöriger, gab an, seine Reisedokumente zu Hause vergessen zu haben. Auf Nachfrage der Streife nach möglichen Ausweispapieren suchte der Iraker in seinem Gepäck, wollte aber auch dort nichts gefunden haben. Bei der anschließenden Durchsuchung des Beifahrers fanden die Beamten über 800 Euro Bargeld, eine Kopie seiner abgelaufenen Duldung sowie einen gültigen irakischen Reisepass. Einen notwendigen Aufenthaltstitel besaß der Mann jedoch nicht.
Wie die Fahndungsüberprüfung ergab, bestand gegen den 29-Jährigen, der den deutschen Behörden bereits unter neun Personalien bekannt war, eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch die Ausländerbehörde Nürnberg. Der Iraker hatte bereits zweimal erfolglos in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Die Abschiebung scheiterte jedoch bisher wegen fehlender Reisedokumente. Danach war der Mann untergetaucht.
Die Bundespolizisten zeigten den Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und führten ihn am Sonntag beim Amtsgericht Kempten vor. Die Beamten lieferten den Migranten am Abend in Zurückweisungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Hof ein.
Der Fahrer, der im Landkreises Aichach-Friedberg wohnt, muss sich nun wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten.
Sexuelle Belästigung im Hauptbahnhof
Am Mittwochmorgen (6. November) konnten Bundespolizisten im Hauptbahnhof einen 24-Jährigen festnehmen, der zuvor eine 26-Jährige sexuell belästigt hatte. Heute entscheidet der Haftrichter.
Gegen 06:30 Uhr meldete eine 26-jährige Deutsche der Bundespolizei einen sexuellen Übergriff im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes. Wie Ermittlungen ergaben, soll die Frau aus Schwabmünchen, Landkreis Augsburg, von einem mit 1 Promille alkoholisierten 24-jährigen Rumänen sexuell belästigt worden sein. Der 24-Jährige, mit Eigentums- und Sexualdelikten polizeilich bekannt, befand sich am Treppenaufgang des Elisenhofes.
Dort bückte er sich nach unten, um seinen Schuh zu binden. Als die Frau an ihm vorbeilief, griff er ihr mit der Hand von hinten zwischen die Beine und rieb sie an ihrem Oberschenkel. Die Geschädigte drehte sich umgehend weg, ging weiter und verständigte sofort die Bundespolizei.
Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnte der in Deutschland wohnsitzlose 24-Jährige aufgefunden und vorläufig festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft München I entschied, den Rumänen dem Haftrichter vorzuführen.
Die Bundespolizei lobt das Verhalten der 26-Jährigen und die sofortige Information der Polizei als mustergültig und empfiehlt es in solchen oder ähnlichen Fällen als nachahmenswert.