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Bundespolizei Bayern: Meldungen am 29.01.2025

Bundespolizei

Stromunfall am Bahnhof – Jugendlicher kletterte auf Waggon

Ein Teenager hätte seinen Leichtsinn beinahe mit dem Leben bezahlt. Der 16-Jährige kletterte auf einen abgestellten Güterwaggon und erlitt einen Stromschlag aus der Oberleitung. Trotz regelmäßiger Warnungen der Bundespolizei, sich von Bahnstrom Oberleitungen fernzuhalten, kam es zu dem Stromunfall.

Am Sonntagabend (26. Januar) befanden sich ein 16-jähriger Pole, ein 16-jähriger und ein 17-jähriger Deutscher auf dem Heimweg von einer Faschingsveranstaltung am Bahnhof Mertingen. Ohne erkennbaren Grund kletterte der Pole auf einen der Güterwaggons und richtete sich mit vollem Oberkörper auf. Dabei kam es zu einem Stromüberschlag der 15.000 Volt führenden Oberleitung. Der Junge fiel vom Waggon und erlitt eine stark blutende Kopfverletzung. Seine beiden Begleiter alarmierten sofort den Notruf und leisteten Erste Hilfe. Durch den Stromschlag erlitt der Teenager eine Verbrennung an der Hand und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus zur weiteren medizinischen Versorgung verbracht. Glücklicherweise besteht bei den Verletzungen keine akute Lebensgefahr.

Die Bundespolizei warnt regelmäßig davor, auf Züge zu klettern. Bei einer Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu der 15.000 Volt führenden Oberleitung kann es zu einem Spannungsübersprung kommen. Solche durch Leichtsinn und Unachtsamkeit selbst verursachten Unfälle enden häufig tödlich. Überlebende können meist erst nach monatelangen Klinikaufenthalten entlassen werden. Sie leiden oft ein Leben lang an körperlichen Folgen und gesundheitlichen Schäden.

Die Bundespolizei bittet Eltern, ihre Kinder immer wieder auf die Gefahren, welche von Bahnanlagen ausgehen, eindringlich hinzuweisen. Weiterhin ergeht der Appell an Gruppen, auf ihre Freunde einzuwirken, damit es nicht immer wieder zu solchen Vorfällen wie am vergangenen Wochenende kommt.

Weitere Informationen zum sicheren Verhalten auf den Bahnanlagen gibt es auf der Homepage der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html

Personenunfall Bundespolizei
Symbolbild der Bundespolizei

Fingerabdrücke lügen nicht – Mit neuer Identität zur Grenzkontrolle

Manche Personen, die nach Deutschland reisen, denken sich neue Identitäten aus – wohl aus „guten Gründen“. Vermutlich ahnen sie schon, dass ihnen in der Bundesrepublik ein längerer Haftaufenthalt bevorsteht. So hat die Rosenheimer Bundespolizei zwei Männer ins Gefängnis gebracht, nachdem sie sich im Rahmen der Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze mit Papieren anderer Ausländer ausgewiesen hatten. Insgesamt sind am Wochenende (25./26 Januar) fünf Männer, die nahe Kiefersfelden eingereist waren, in Haftanstalten eingeliefert worden.

Mit einem georgischen Reisepass wies sich ein Insasse eines slowakischen Reisebusses an der A93 aus. Sein Pass war echt und gültig, die Bundespolizisten hatten allerdings Zweifel an den Angaben des Mannes zum beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland. Bei einer eingehenden Überprüfung stellte sich am Samstagmorgen mithilfe seiner Fingerabdrücke heraus, dass der Georgier bereits unter einem anderen Namen registriert ist. Der 34-Jährige wird im Zusammenhang mit acht Verfahren wegen Diebstahls und Bandendiebstahls gesucht.

Außerdem hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen eines Diebstahlsfalls die Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet. Ebenfalls wegen Diebstahls war vom Amtsgericht Frankfurt / Oder eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro oder ersatzweise 40 Tage Freiheitsentzug festgesetzt worden. Auf Anordnung des Rosenheimer Amtsgerichts hin wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim gebracht.

Hinter „schwedischen Gardinen“ fand sich auch ein Slowake wieder. Er wies sich den Kontrollbeamten gegenüber zunächst mit einem österreichischen Reisepass aus. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Bundespolizisten dann ein türkisches Dokument und eine österreichische Aufenthaltserlaubnis. Seine Fingerabdrücke belegten allerdings zweifelsfrei, dass es sich bei dem 40-Jährigen um einen slowakischen Staatsangehörigen handelt, gegen den zwei Strafbefehle vorlagen.

Demnach hatten die Amtsgerichte in Rosenheim und Laufen Strafbefehle über 300 Euro und 400 Euro jeweils wegen Leistungserschleichung erlassen. Mangels finanzieller Möglichkeiten muss der Mann ersatzweise für insgesamt 100 Tage in Haft. Er wurde ins Bernauer Gefängnis gebracht, nachdem er von der Bundespolizei wegen Missbrauchs von Ausweispapieren angezeigt worden war.

In der Bernauer Hafteinrichtung musste sich Sonntagabend auch ein 61-jähriger Rumäne einfinden. Bei der Überprüfung der Personalien des Pkw-Fahrers auf Höhe Kiefersfelden stellte sich zuvor heraus, dass er noch eine 41-tägige Restfreiheitsstrafe zu verbüßen hat. Die Haft hatte ursprünglich das Amtsgericht Kempten wegen Einschleusens von Ausländern festgelegt.

Beinahe doppelt so lang muss ein Tscheche ins Bernauer Gefängnis. Die Bundespolizei kontrollierte den 31-Jährigen an der Inntalautobahn in einem italienischen Reisebus. Der Polizeicomputer zeigte an, dass er wegen Leistungserschleichung noch Justizschulden in Höhe von 1.200 Euro hatte. Für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit war vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen angeordnet worden. Diese musste er am Samstagmorgen antreten.

Wegen gleich mehrerer Diebstahlsvorwürfe hätte sich ein Italiener bereits 2022 vor dem Nürnberger Amtsgericht verantworten sollen. Der Vorgeladene erschien jedoch nicht zum Gerichtstermin und setzte sich offenbar ins Ausland ab. In einem Reisebus mit polnischer Zulassung fanden ihn die Bundespolizisten am frühen Sonntagmorgen an der A93 bei Kiefersfelden wieder. Aufgrund eines gerichtlich erlassenen Sicherungshaftbefehls wurde der 43-Jährige vorerst in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht. Dort wird voraussichtlich schon bald alles in die Wege geleitet, dass er in Nürnberg seinen versäumten Gerichtstermin nachholen kann.