Bundespolizei
Schleuserfahrt – Mutter und fünf Kinder ungesichert auf Rücksitzbank
Die Bundespolizei hat am Sonntag (11. August) einen Schleuser ins Gefängnis gebracht, der zuvor auf der A95 festgenommen worden war. Er wird beschuldigt, eine Familie mit fünf Kindern illegal unter lebensgefährdenden Umständen nach Deutschland gebracht zu haben.
Das in Belgien zugelassene Fahrzeug des mutmaßlichen Schleusers stoppten Beamte der Murnauer Grenzpolizei in der Nacht von Samstag auf Sonntag auf der A95 am Parkplatz Ostermoos. Der Fahrer wies sich mit seiner belgischen Identitätskarte aus und behauptete, die Familie bei einem Halt in Garmisch-Partenkirchen getroffen und mitgenommen zu haben. Die sieben syrischen Staatsangehörigen verfügten über keine Papiere. Zur Zeit der Kontrolle saßen die Mutter und die fünf Kinder ohne ausreichende Sicherung auf der Rücksitzbank, die eigentlich nur für drei Personen zugelassen ist.
Die offenkundig Geschleusten und der Fahrer wurden zum Bundespolizeirevier in Garmisch-Partenkirchen gebracht. Nach eigener Aussage bezahlte der Familienvater für die etappenweise Beförderung von der Türkei über Slowenien nach Deutschland eine Summe im fünfstelligen Bereich. Nach Abschluss der Sachbearbeitung wurde die syrische Familie an eine Erstaufnahmeeinrichtung in München weitergeleitet. Den Fahrzeugführer brachten Beamte der Bundespolizei nach der richterlichen Vorführung in die Justizvollzugsanstalt in Stadelheim.

Bundespolizei stoppt Auto mit elf Migranten
Am Montag (12. August) haben Bundespolizisten einen mutmaßlichen Schleuser in Untersuchungshaft gebracht. Der türkische Staatsangehörige hatte am Sonntag versucht, zehn Migranten unerlaubt über den Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zu transportieren. Sein Pkw war jedoch nur für die Beförderung von sieben Personen zugelassen.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Sonntagvormittag an der Anschlussstelle Sigmarszell ein Auto mit Berliner Kennzeichen. In dem Fahrzeug, das für sieben Insassen zugelassen war, befanden sich insgesamt elf Personen. Ein Junge kauerte im Fußraum, ein weiterer lag auf den Schoß der Erwachsenen.
Der Fahrer des geliehenen Pkw, ein 29-jähriger Türke, konnte sich lediglich mit einem Foto seiner angeblich verloren gegangenen Aufenthaltsgestattung ausweisen. Zudem war er nur im Besitz eines türkischen Führerscheins. Obwohl der Mann bereits seit über einem Jahr in Deutschland lebt, hatte er diesen bislang nicht umschreiben lassen. Die Bundespolizisten ermittelten, dass das Asylverfahrens des Mannes negativ beschieden worden und seine Aufenthaltsgestattung bereits abgelaufen war.
Bei den Insassen handelte es sich um neun türkische Staatsangehörige, darunter ein Jugendlicher und zwei Kinder, fünf und sieben Jahre alt, die eigenen Angaben zufolge mit dem Fahrer verwandt sein sollen. Die Mitfahrer konnten sich lediglich mit türkischen Identitätskarten ausweisen. Außerdem reiste eine ausweislose Syrerin mit, die zu ihrem Mann nach Deutschland fahren wollte.
Darüber hinaus fanden die Beamten in der Ablage der Fahrertür ein griffbereites Cuttermesser. Der Fahrzeuglenker muss sich nun wegen versuchten Einschleusens unter gesundheits- beziehungsweise lebensgefährlichen Bedingungen sowie unter Mitführen einer Waffe, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, versuchter unerlaubter Einreise sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (Ordnungswidrigkeit) verantworten. Die angebliche Frau des Fahrers erhielt ebenso eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens.
Ersten Ermittlungen zufolge hatte sie dem 29-Jährigen das Fahrzeug, wohlwissend über die beabsichtigte Nutzung, überlassen. Die Bundespolizisten zeigten die Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und wiesen alle türkischen Staatsangehörigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurück. Die Syrerin, die bereits im Juli in Griechenland als Asylsuchende registriert worden war, wurde an das Anker-Zentrum weitergeleitet.
Die Beamten führten den mutmaßlichen Schleuserfahrer am Sonntagmittag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten den Beschuldigten anschließend in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Festnahme – 27-jährige Deutsche wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gesucht
Am 12. August wurde eine 27-jährige deutsche Staatsangehörige bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Seoul von der Bundespolizei am Flughafen München festgenommen. Gegen die Frau lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor. Der Haftbefehl wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erlassen.
Die Betroffene hatte die Möglichkeit, die Vollstreckung des Haftbefehls durch Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro abzuwenden. Andernfalls hätte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen gedroht. Da sie den Betrag nicht selbst aufbringen konnte, wurde die Geldstrafe schließlich von einem Verwandten bei der Polizei in Berlin bezahlt.
Nach Bestätigung des Zahlungseingangs konnte die 27-Jährige ihre Reise fortsetzen.