Bundespolizei – Am Grenzübergang Furth im Wald kontrollierte die Bundespolizei einen Reisenden, der sein Aufenthaltsrecht überschritten hatte. Der Mann wurde zurückgewiesen.

Kontrolle am Grenzübergang Furth im Wald
In der Nacht von Sonntag auf Montag (10. November) überprüften Fahndungskräfte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen einen Pkw-Fahrer bei der Einreise aus Tschechien. Gegen 00:30 Uhr stoppten die Beamten das Fahrzeug am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg.
Der 40-jährige Albaner legte einen gültigen Reisepass vor. Bei genauer Kontrolle der Ein- und Ausreisestempel stellten die Bundespolizisten fest, dass der Mann die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum deutlich überschritten hatte.
29 Tage über der erlaubten Aufenthaltsdauer
Laut den Eintragungen im Pass hatte sich der Reisende 29 Tage länger als erlaubt im Schengenraum aufgehalten. Der visumsfreie Aufenthalt für albanische Staatsangehörige beträgt maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen – diese Frist war klar überschritten.
Bundespolizei – Zurückweisung nach Tschechien
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen die Beamten den Mann nach Tschechien zurück.
