Bei einer Grenzkontrolle in Furth im Wald wurde eine große Menge verbotener Pyrotechnik entdeckt. Die Bundespolizei stellte über zehn Kilogramm Feuerwerk sicher und leitete Ermittlungen ein.

Kontrolle am Grenzübergang
Bundespolizei Waldmünchen. Am Sonntagabend, den 14. Dezember, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen gegen 19.30 Uhr am Grenzübergang Furth im Wald einen Pkw mit deutscher Zulassung. Das Fahrzeug war aus Tschechien in das Bundesgebiet eingereist.
Bei der Überprüfung des Kofferraums stießen die Einsatzkräfte auf eine größere Menge Silvesterfeuerwerk. Schnell stellte sich heraus, dass es sich um in Deutschland nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände handelte.
Über zehn Kilogramm sichergestellt
Insgesamt fanden die Beamten Raketen und Böller der Kategorien F2 und F3 mit einem Gesamtgewicht von über zehn Kilogramm. Der Beifahrer des Fahrzeugs räumte ein, dass die Pyrotechnik ihm gehörte. Der 35-jährige deutsche Staatsangehörige konnte jedoch keine erforderliche behördliche Genehmigung für den Besitz der Feuerwerkskörper der Kategorie F3 vorweisen.
Zudem war das sichergestellte Feuerwerk in Deutschland nicht zugelassen. Die Bundespolizisten stellten sämtliche pyrotechnischen Gegenstände sicher.
Ermittlungen gegen Beifahrer
Das Bundespolizeirevier Furth im Wald leitete Ermittlungen wegen mehrerer Verstöße ein. Dazu zählen das Sprengstoffgesetz, das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sowie die Gefahrgutverordnung. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Weiterreise gestattet.
Bundespolizei warnt vor Risiken
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen eindringlich vor der Einfuhr und Nutzung illegaler Feuerwerkskörper. Nicht zugelassene Pyrotechnik kann schwerwiegende Verletzungen verursachen, darunter Knalltraumen, Lungenschädigungen und schwere Verbrennungen. In besonders schweren Fällen droht sogar der Verlust von Gliedmaßen.
Zudem ziehen Verstöße strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sowie hohe Geldbußen. Hinzu kommen die Kosten für die fachgerechte Entsorgung der beschlagnahmten Feuerwerkskörper.
