Während ein 50-Jähriger nach einer Waffenanzeige weiterreisen durfte, endete die Flucht eines Afghanen mit der Zurückweisung.

A6 bei Wernberg-Köblitz: 10-Zentimeter-Klinge in der Beifahrertür

Am Samstagvormittag (10.01.2026) gegen 10:30 Uhr kontrollierten Fahnder der Bundespolizei auf der A6 am Parkplatz Wittschauer Höhe einen Pkw mit französischer Zulassung. Der Wagen war in Richtung tschechische Grenze unterwegs.

Bei der Durchsuchung stießen die Beamten in der Seitenablage der Beifahrertür auf ein Springmesser. Da die Klinge seitlich heraussprang und eine Länge von 10,5 Zentimetern aufwies, handelt es sich laut Waffengesetz um einen verbotenen Gegenstand. Der 50-jährige rumänische Beifahrer gab zu, dass das Messer ihm gehöre. Die Waffe wurde sichergestellt, gegen den Mann wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Bundespolizei Waldmünchen
Foto: Bundespolizei Waldmünchen

Furth im Wald: Einschleusung über Prag gestoppt

Am Montagabend (12.01.2026) gegen 20:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im grenzüberschreitenden Zug aus Prag einen 31-jährigen Afghanen. Der Mann besaß keinerlei Dokumente für den Grenzübertritt.

Die Ermittlungen ergaben eine professionelle Schleusungsroute: Unbekannte Täter hatten den Mann offenbar von Griechenland über den Flughafen Prag nach Tschechien gebracht, von wo aus er mit dem Zug nach Deutschland weiterreiste. Trotz eines gestellten Asylgesuchs verweigerten die Beamten die Einreise, da er aus dem sicheren Drittstaat Tschechien kam. Der 31-Jährige wurde noch in der Nacht zurückgewiesen. Gegen die unbekannten Hintermänner wird wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt.


📋 Kompakt-Faktencheck

Vorfall Ort Details Folge
Waffendelikt A6 (Wernberg-Köblitz) Springmesser (10,5 cm Klinge) Waffe beschlagnahmt, Anzeige
Illegale Einreise Furth im Wald (Bahnhof) 31-Jähriger ohne Dokumente Zurückweisung nach Tschechien
Schleusung Route Griechenland-Prag Unbekannte Täter involviert Ermittlungsverfahren läuft

⚖️ Hintergrund: Verbotene Waffen in Deutschland

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Springmesser mit seitlichem Klingenaustritt nur unter strengen Auflagen erlaubt sind (Klingenlänge max. 8,5 cm, nicht zweiseitig geschliffen). Messer wie das bei Wernberg-Köblitz sichergestellte Exemplar sind verbotene Gegenstände, deren Besitz bereits ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz nach sich zieht.