Bundespolizei
Bisher unbekannte Täter haben am Donnerstag (1. Mai) in Kümmersbruck Schottersteine und eine Dachlatte auf die Gleise gelegt. Ein Regionalexpress überfuhr die Gegenstände. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt und sucht Zeugen.
Gegen 19:05 Uhr teilte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen mit, dass der Triebfahrzeugführer eines Regionalexpress auf der Bahnstrecke Schwandorf nach Amberg auf Höhe Kümmersbruck eine gebrochene Schiene gemeldet hatte.
Der zur Schadensstelle gerufene Notfallmanager der Deutschen Bahn AG stellte allerdings fest, dass der Zug lediglich Schottersteine überfahren hatte. Zudem lag in unmittelbarer Nähe eine Dachlatte quer über den Schienenstrang.
Eine Streife der Polizeiinspektion Amberg eilte an den Einsatzort in der Straße „Am Wasserschloss“ und sicherte Spuren. Die unbekannten Täter waren bereits vom Tatort geflohen. Ersten Ermittlungen zufolge stammte die Dachlatte von einem nahegelegenen Fußballvereinsheim.
Der Vorfall hatte keine Auswirkungen auf den Bahnbetrieb. Der Zug blieb unbeschädigt.
Die zuständige Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Die Ermittler konnten den Tatzeitraum zwischen 16:15 Uhr und 17:15 Uhr eingrenzen. Sachdienliche Hinweise an die Bundespolizei Waldmünchen werden über die Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de erbeten.
Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang Kinder und Jugendliche:
Legt keine Steine oder andere Gegenstände auf die Schienen! Ihr bringt euch und andere in Gefahr! Züge haben einen langen Bremsweg und eine Sogwirkung. Sie können nicht ausweichen! Im schlimmsten Fall können Züge entgleisen. Durch die Splitterwirkung der überfahrenen Steine können Personen, die in der Nähe stehen, verletzt werden.
Im Falle einer Notbremsung können entstandene Personen- und Sachschäden an Fahrzeugen und Schienen zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein.