Bundespolizei

Bundespolizei und Zoll nahmen zwei Polen fest, die allerdings nach Bezahlen Ihrer Geldstrafen wieder auf freien Fuß gesetzt werden konnten.

Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Waidhauser Zolls kontrollierten einen 54-jährigen Polen an der Autobahn bei Vohenstrauß. Als sie den Mann im Fahndungssystem überprüften, stießen sie auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg.

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Der Pole war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 1000 Euro verurteilt worden, die Summe bis dato aber schuldig geblieben. Im Lauf der Sachbearbeitung bei der zuständigen Bundespolizeiinspektion Waidhaus zückte er jedoch sein Portemonnaie und beglich seine Schulden. Damit ersparte er sich eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen.

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Symbolbild Festnahme

Ebenfalls weiterreisen durfte ein Landsmann. Der 29-Jährige war wegen Trunkenheit im Verkehr zu 1800 Euro inklusive Verfahrenskosten verurteilt worden. Den säumigen Zahler suchte seitdem die Staatsanwaltschaft München mit Haftbefehl. Den vollstreckten jetzt Bundespolizisten in der Kontrollstelle an der A6.

Auch dieser Pole war zahlungswillig und -fähig und musste daher nicht für 59 Tage in den Knast.