Vermisster

Vermisster 15-Jähriger am Regensburger Hauptbahnhof aufgegriffen

Regensburg – In der Nacht auf Freitag, den 6. Juni 2025, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in der Haupthalle des Regensburger Hauptbahnhofs einen Jugendlichen. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der 15-jährige Tunesier aus seiner Jugendschutzstelle in Kelheim abgängig war. Bereits mehrfach war der Minderjährige zuvor aus dieser Einrichtung entwichen. Die Bundespolizisten nahmen ihn in Schutzgewahrsam und übergaben ihn anschließend an die zuständige Jugendschutzstelle in Regensburg.

Vermisster

Drogen und Waffen bei Grenzkontrollen in Furth im Wald gefunden

Furth im Wald – Während der intensiven Grenzkontrollen am Pfingstwochenende stellte die Bundespolizei in mehreren Fällen Drogen und verbotene Waffen sicher. Am Samstagabend (7. Juni) kontrollierten Beamte gegen 20:00 Uhr ein Taxi mit tschechischer Zulassung am Grenzübergang Furth im Wald. Bei der Überprüfung des 29-jährigen Beifahrers stellte sich heraus, dass gegen ihn eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls vorlag.

Bei der Durchsuchung seiner Bauchtasche fanden die Beamten mehrere Tütchen mit insgesamt über drei Gramm Methamphetamin sowie einen verbotenen Schlagring. Beides wurde umgehend sichergestellt. Die zuständigen Behörden – Bundespolizei und Zoll – leiteten Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz ein.

Weitere Verstöße am Grenzübergang

Ein weiterer tschechischer Mitfahrer führte eine geringe Menge Marihuana bei sich, versteckt in einem Tabakbeutel. Auch in diesem Fall wurden die Drogen beschlagnahmt, und der Zoll leitete ein Verfahren wegen der illegalen Einfuhr von Cannabis ein. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde den Beteiligten die Weiterreise gestattet.

Am Pfingstmontag, den 9. Juni, kontrollierten Bundespolizisten um 23:20 Uhr einen Pkw mit litauischer Zulassung. Dabei entdeckten sie in Griffnähe ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliches Prüfzeichen – eine verbotene Waffe. Gegen den 30-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Regensburg wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro erhoben. Nach Zahlung durfte der Mann seine Reise fortsetzen.