Bundespolizei

Für vier von fünf gesuchten Straftätern endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt. Die per Haftbefehl gesuchten Straftäter gingen am Wochenende (5.-7. April) den Beamten der Bundespolizeiinspektion an der A6 bei Waidhaus ins Fahndungsnetz.

30 Tage ins Gefängnis

Am Freitag erwischten die Grenzbeamten einen 42-jährigen Slowaken bei der Einreise aus Tschechien. Der Insasse eines Fernreisebusses war auf dem Weg nach Den Haag und hatte noch eine Rechnung mit der Staatsanwaltschaft Aachen offen. Wegen des Erschleichens von Leistungen verurteilte ihn das Amtsgericht Aachen im Juni 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro die er bislang noch nicht bezahlt hatte. Der daraus entstandene Haftbefehl wurde nun an der A6 in Waidhaus vollstreckt. Da der 42-Jährige nicht bezahlen konnte, muss er jetzt die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitstrafe von 30 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.

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Symbolbild Festnahme

Mit zwei Haftbefehlen gesucht


Am Samstag verhafteten die Waidhauser Grenzbeamten einen 40-jährigen Polen der gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Das Amtsgericht Münster verurteilte ihn wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro. Auch das Amtsgericht Ahlen legte dem 40-Jährigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro auf. Bezahlen konnte er seine Justizschulden jedoch nicht. Er wurde zur Verbüßung der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

65 Tage darf eine Polin in den Knast


Auch eine 37-jährige Polin hatte einen stattlichen Betrag zu bezahlen. Beamte kontrollierten sie am Samstag an der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei in Waidhaus und stellten dabei einen Haftbefehl fest. Das Amtsgericht München verurteilte sie im September 2022 wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe einschließlich Kosten, in Höhe von 6.000 Euro. Diesen Betrag konnte die 37-Jährige nicht aufbringen und muss nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Regensburg antreten.

Rumänin erwischt


Am Sonntag kontrollierten die Beamten einen 26-jähriigne Rumänen der seine Justizschulden wegen Diebstahls ebenfalls nicht bezahlen konnte. Da er die Geldstrafe aus einem Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Nürnberg in Höhe von 450 Euro bislang nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Haftbefehl gegen den Osteuropäer. Auch dieses Mal konnte er seine Schulden nicht begleichen und muss nun 25 Tage in der Justizvollzugsanstalt verbringen.

Weiterer Rumäne darf reisen


Eine weitere Strafakte kann die Staatsanwaltschaft Mannheim ad acta legen. Sie erließ gegen einen 37-jährigen Rumänen Haftbefehl, da er seine Geldstrafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Mannheim nicht bezahlt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 37-Jährige unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte und brummte ihm eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro auf. Da ihm ein Bekannter zu Hilfe eilte und die Justizschulden des Osteuropäers beim Polizeirevier Weingarten (Ravensburg) einzahlte, konnte er seine Reise fortsetzen