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Bundespolizei Waidhaus stoppt Moldauer mit gefälschtem rumänischem Ausweis

Bundespolizei

Bei Grenzkontrollen an der A6 haben Bundespolizisten einen Moldauer mit einem gefälschten rumänischen Ausweis im Gepäck festgenommen. Gegen ihn ermittelt die Bundespolizei nun wegen versuchter unerlaubter Einreise und des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen.

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Symbolbild: Bundespolizei

Bei der Kontrolle eines rumänischen Reisebusses entdeckten Beamte eine rumänische Identitätskarte im Gepäck eines 41-jährigen Moldauers. Als sich der 41-Jährige jedoch mit seinem moldauischen Reisepass auswies, stutzten die Beamten, schauten genauer hin und stellten fest, dass es sich bei dem rumänischen Ausweis um eine Fälschung handelte. Auf Nachfrage der Beamten gab er an, dass er den moldauischen Reisepass nur für die Einreise in die Bundesrepublik benutzt zu haben und die gefälschte rumänische Identitätskarte seinem Arbeitgeber in Frankfurt am Main vorlegen zu wollen.

Diese solle eine europäische Staatszugehörigkeit vortäuschen und ihm so eine langfristige Beschäftigung ermöglichen. Die Bundespolizisten durchschauten den Täuschungsversuch bereits bei der Grenzkontrolle und nahmen den 41-Jährigen fest. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen versuchter unerlaubter Einreise und Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und verweigerte dem falschen Rumänen die Einreise nach Deutschland.

Info:

Moldauische Staatsangehörige können mit ihrem Reisepass ohne Visum oder Aufenthaltstitel für drei Monate innerhalb eines Bezugszeitraums von sechs Monaten in den Schengen-Raum einreisen und sich dort aufhalten. Eine Arbeitsaufnahme in Deutschland ist jedoch nur mit einem Visum oder einem Aufenthaltstitel möglich.